Bedeutung Widerruf / Stornierung Auftrag seitens Anbieter

Hallo liebe Experten und Expertinnen,

es geht um die Entschlüsselung des Wortlauts einer Email. (die fett hervorgehobenen Teile, was genau bedeuten diese?)
Zu einem Glasfaserausbau und damit verbundenem Neuanschluss wurde ein Vertrag mit Vodafone geschlossen, bei dem es um den kostenfreien Neu-Anschluss des Hauses unter der Bedingung des Abschlusses des anschließenden 24-Monatsvertrags für den GF Anschluss mit dieser Firma geht. Jetzt wurden zwar die technischen Voraussetzungen des Anschlusses geschaffen, aber es erfolgte noch kein letzter Anschluss und keine In-Betriebnahme und kein Zustandekommen und Beginn des eigentlichen 2-Jahres-Vertrags.

Vodafone, die jetzt einen Termin zum definitiven Anschluss ausgemacht hatten, schickten aber aktuell eine Mail mit dem Betreff:

Widerruf (Vertragsnummer)

Sehr geehrte …(Kundenname),
vielen Dank für Ihr Vertrauen in uns und unsere Produkte.
Leider wurde bei Bauerbeiten in Ihrem Umkreis die Glasfaseranbindung zu Ihrem Ortsteil unterbrochen. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Wiederherstellung.

Bedauerlicherweise müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass wir Ihren Glasfaserauftrag vorerst stornieren müssen, bis die Reparaturarbeiten abgeschlossen sind.

Wichtig: Ihr Glasfaserauftrag wird nach der Behebung selbstverständlich wieder aufgenommen und die Anschaltungen in Ihrem Ortsteil werden so schnell wie möglich fortgesetzt.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen

Jetzt ist die Frage, ob der Vertrag wie im Betreff geschrieben widerrufen und wie im Brief geschrieben storniert wurde? Bisher war man als Gegenleistung für die bereitgestellte Infrastruktur (Anschluss bis ins Haus) an den 24-Monatsvertrag mit dieser Firma gebunden. Ich verstehe das so, dass das seitens der Firma gekündigt wurde und jetzt die Freiheit besteht, doch nicht sofort oder mit einer anderen Firma den definitiven Anschluss zu vereinbaren. D.h. kann man nun ohne Folgen der Wiederaufnahme des Auftrags widersprechen?
Was wisst ihr?

Danke und Grüße

Zuerst mal die Frage , bietet denn jemand anders Glasfaser bei dir an ? Vermutlich eben nicht, also hätte es aus meiner Sicht gar keinen sinn von Dir aus zu kündigen und einen neuen Anbieter zu suchen.

Widerruf bedeutet man widerruft den Vertrag, weil einseitig, nutzt man wohl die „Unmöglichkeit der Erfüllung“ als wichtigen Grund für den Rücktritt vom Vertrag.

Bietet aber gleichzeitig an, sollten sich die Bedingungen mit der Glasfaserverlegung ändern,möchte man dich anschließen.

Da kein neuer Termin absehbar ist für Dich, kannst Du selbst widerrufen wegen Nichterfüllung . Aber siehe Eingangsfrage, nutzt es dir was, kriegst du von anderen Anbietern Glasfaser bis ins Haus ?

MfG
duck313

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Hallo,
ja, natürlich gibt es Alternativen, von 1&1 über O2 und so weiter. Die sind auch hier verfügbar, die Peripherie liegt ja eben schon.
Aber: der Vertrag wurde nur zu dem Zweck geschlossen, den irdischen Anschluss bis ans Haus zu bekommen, der darauffolgende 24-mon-Vertrag wurde lediglich billigend inn Kauf genommen und rechnerisch gegen spätere Buddel und Kabelkosten im mittleren 4 stelligen Bereich gesetzt.
Mir geht es um die Klärung, ob der Vertrag (ob jetzt wegen Nichterfüllung seitens Kunde, wegen Unmöglichkeit seitens des Anbieters ist nebensächlich) jetzt durch die Mail widerrufen ist. Dass ich dann die Freiheit habe, sobald sie das können, Vodafone den Vertrag wieder aufleben zu lassen, ist ja dann dahingestellt und nicht Frage, sie haben ja Interesse bekundet - sondern, ob ich die Freiheit habe, auch von anderen Anbietern oder eben gar nicht einen (neuen) Vertrag auszuhandeln.
Grüße

Das ist alles doof formuliert.
Stornieren ist eine Handlung, bei der mit einer einmaligen Erklärung ein Vertrag widerrufen wird.

„Vorerst stornieren, bis…“ ist Unfug, weil es keine Handlung ist, die über einen gewissen Zeitraum andauert.

Etwa wie „Müssen wir zunächst das Pferd erschießen, bis wir wieder mit dem Reiten fortsetzen können.“

Ein Widerruf - sofern hier überhaupt möglich - bedingt die wechselseitige Rückgabe der erbrachten Leistungen. Nach dem Widerruf kommt nichts mehr, man ist quitt, es ist so als wenn es den Vertrag nie gegeben hätte.

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Moin,
hmm. So lese ich das in meinem bescheidenen laienhaften Verständnis ja auch. Doof formuliert.

Daher die Frage, die ich hier postete. (Die Frage mal dahingestellt, was das nützen sollte (s.o.)): was ist die Konsequenz, wenn der Anbieter eines bislang nicht begonnen habenden Vertrages die Mail oben erwähnten Inhalts mitteilt, dass sie „(…) Ihnen jedoch mitteilen müssen, dass sie (…) Ihren Glasfaserauftrag vorerst stornieren müssen“ und im Betreff die Aussage Widerruf (mit entsprechender Vertragsnummer) zu finden ist?
Ist damit ohne weiteren Widerspruch seitens Kunden, ohne weitere Handlung der Vertrag storniert, will sagen hinfällig, will sagen nichtig, einschließlich, weil nicht näher beschrieben und auch diesbezüglich nicht existent, weil noch nicht begonnen mit Leistungslieferung, alle wechselseitigen Forderungen? Und braucht es zur „Wiederaufnahme“ einen neuen Vertrag?
Verwirrte Grüße

Ich wäre hier bei § 133 BGB: es ist bei jeder Willenserklärung zu erforschen, was wirklich gemeint ist und es ist wegen der zitierten Formulierung eben (eigentlich offensichtlich) nicht die Stornierung/Kündigung des Vertrages gemeint, sondern eine Verschiebung dessen Erfüllung.

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Als jemand diese Formulierung gewählt hat, waren offenbar alle Juristen des Hauses auch Betriebsausflug. Denn das ist einfach juristischer Quatsch, wie ja auch schon @X_Strom festgestellt hat. Ich bin aber bei @C_Punkt, dass man aus so einem Blödsinn dann eruieren muss, was tatsächlich gemeint ist, und ich lese da ebenfalls heraus, dass man offenbar nur die Terminschiene strecken will. Also mitteilt, dass man die zunächst zugesagten Termine aufgrund höherer Gewalt (Beschädigung des Kabels) nicht einhalten kann, und es jetzt etwas länger dauern wird, ohne aktuell schon neue Termine nennen zu können.

Und jetzt müsste man mal in die AGB des Anbieters schauen, was da zum Thema höhere Gewalt geregelt ist. Häufig steht da, dass man bei Andauern der höheren Gewalt (bzw. der hierdurch entstandenen Verzögerung) von über sechs Monaten den Vertrag kündigen kann. Aber Obacht! Es scheint hier ja zwei Verträge zu geben. D.h, einen über den Hausanschluss, und einen über die Nutzung mit einer bestimmten zeitlichen Dauer. Und da muss man jetzt schauen, welchen Vertrag man hier sinnvoll so kündigen kann, dass man nicht hinterher auf den an sich aufgrund des Laufzeitvertrages vom Anbieter übernommenen Anschlusskosten sitzen bleibt.

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