Bedingungen für Pflicht zur dritten Bremsleuchte

Hallöchen,

ich habe mir schon den Wolf gesucht, aber bin auf keine klaren Vorgaben gestoßen, die ein Fahrzeug erfüllen muss, um mit einer dritten Bremsleuchte ausgerüstet sein zu müssen bzw. ohne eine solche zulässig zu sein.

Fakt ist ja nur, dass LKWs offenbar keine haben müssen und alle PKWs hingegen schon (seit EZ 1998).

Was mich aber in neuester Zeit wieder stutzig macht: Der Renault Twizy hat keine dritte Bremsleuchte. Warum ist das erlaubt? Es handelt sich doch eindeutig um einen PKW.

Folglich muss es irgendwelche Zusatzbestimmungen geben, die Ausnahmen von der Pflicht zulassen. Vielleicht unterhalb einer bestimmten Fahrzeugbreite?
Weiß hier jemand mehr dazu?

MfG,
Marius

Antwort selber gefunden
Ich glaube, ich habe den springenden Punkt eben selber gefunden, aber lasse den Artikel mal ungelöscht. Vielleicht interessiert es ja doch jemanden…

Der Twizy gilt tatsächlich als Quad. Und die bräuchten sogar nur eine einzige Rück-/Bremsleuchte zu haben.

Grüße,
Marius

Hallo,

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/broschuere_l…
Da sollte alles drinnenstehen, was man wissen will und wahrscheinlich noch viel mehr.

Gruß
vdmaster