Hallöchen,
ich habe mir schon den Wolf gesucht, aber bin auf keine klaren Vorgaben gestoßen, die ein Fahrzeug erfüllen muss, um mit einer dritten Bremsleuchte ausgerüstet sein zu müssen bzw. ohne eine solche zulässig zu sein.
Fakt ist ja nur, dass LKWs offenbar keine haben müssen und alle PKWs hingegen schon (seit EZ 1998).
Was mich aber in neuester Zeit wieder stutzig macht: Der Renault Twizy hat keine dritte Bremsleuchte. Warum ist das erlaubt? Es handelt sich doch eindeutig um einen PKW.
Folglich muss es irgendwelche Zusatzbestimmungen geben, die Ausnahmen von der Pflicht zulassen. Vielleicht unterhalb einer bestimmten Fahrzeugbreite?
Weiß hier jemand mehr dazu?
MfG,
Marius