Hallo,
es ist doch gar nicht erheblich, ob eine Meinung Bedingungen
enthält.
Stimmt nicht, wenn, wie im vorliegenden Fall, die fragliche Meinung der Meinung eines Dritten lediglich fälschlich den Anschein gibt, dass dessen Meinung sachlich begründet sei.
Man kann sich trotzdem dieser (Dritt-)Meinung uneingeschränkt
anschließen.
Nicht unbedingt. Sowas sollte man nicht tun.
Ein Beispiel: Die Bundeskanzlerin nannte Hilfen für
Griechenland „alternativlos“.
Die BK mag Gründe für Ihre Aussage gehabt haben. Es sollte sich aber verbieten, sich wiederum einer Dritt-Meinung anzuschließen, die der Bundeskanzlerin abspricht, ihre Meinung überhaupt äußern zu dürfen.
Jetzt kannst Du Dich dieser Meinung bedingungslos anschließen
oder eben nicht.
Kann ja, man sollte es aber nicht.
Man kann auch die Zustimmung unter Bedingungen ausdrücken,
„aber nicht wenn…“
Ja, und zwar wenn sich der sachlich unbegründete Standpunkt der Dritten Person in eine sachliche Richtung lenken ließe.
Was hat er bezweckt? Seine Meinung zu Äußern.
Eine Meinung zum Schein zu äußern.
Was hat er erreicht? Kann man in einem Internetforum überhaupt
etwas erreichen?
Ja, und wenn auch nur eine sachlich unbegründete Meinung sozusagen „rein zu waschen“, in dem ihr lediglich Stimme gegeben wird.
Was hätte er vernünftigerweise schreiben sollen? Das war so
schon korrekt, wenn es die Meinung des Autors ist.
Einspruch: Besser wäre es, gesagt zu haben, dass man einfach nur der gleichen Meinung ist. Aber nicht so tun, als ob die Meinung sachlich überzeugt („bedingungslos“).
Zum Wortverständnis:
http://www.duden.de/rechtschreibung/bedingungslos
Die Dudenauslegung gilt nur unzureichend. Hat nur bedingte Gültigkeit.
Dennoch vielen Dank.
Schöne Grüße mki