Beendigung eines Mietvertrags über Wohnraum

Wir haben eine Immobilie mit einem Mietvertrag auf Zeit vermietet, weil wir sie im Anschluss selbst nutzen wollen und haben diesen Umstand auch im Mietvertrag festgehalten. Jetzt kommt es zu gewissen Unregelmäßigkeiten seitens der Mieter. Daher kommt uns langsam auch der Gedanke, dass die Mieter nach Ende der Vertragsdauer eventuell das Haus nicht geräumt übergeben könnten. Bleibt uns in dem Fall wirklich nur der Weg der Räumungsklage? Eventuell ist es sogar so, dass die Mieter uns bei Vertragsabschluss über die persönlichen Umstände vorsätzlich getäuscht haben, bzw. sich die Mietzahlung über das Sozialamt erschlichen haben, da nämlich von uns bei einem Liquiditätsengpass eine Bestätigung über die Miethöhe zur dortigen Vorlage ausgestellt werden musste…
Also die konkreten Fragen sind nun:

  1. Ergeben sich hinsichtlich der Räumung eventuell andere, vom üblichen Procedere abweichende Möglichkeiten, wenn die Mieter uns arglistig getäuscht haben oder sogar Sozialleistungen in diesem Zusammenhang erschlichen haben?
  2. Wäre es sinnvoll und rechtlich bindend gewesen, wenn im Mietvertrag die Klausel aufgenommen worden wäre, dass die Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auf eine Kündigungsschutzklage verzichten und sich der sofortigen Vollstreckung unterwerfen?
  3. Sollte man zur Vermeidung von Fehlern und Zeitverlust den zukünftigen Schriftwechsel in jedem Fall anwaltlich begleiten lassen?

na hoffentlich ist da diese Berechtigung auch stichhaltig belegbar.

Was immer das in den Augen des Fragestellers sein mag.

Wenn es legal sein soll, ansonsten, darf ich hier nicht antworten.

Was war daran bitte schön erschlichen, die persönlichen verhältnisse sind halt variable, ein Fehltritt auf der Arbeit und man ikommt auf einmal in einer Situation mit der man nie gernechnt hatt.

garantiert nicht.

ja nach Situation ja, teilweise hilft aber schon vorher ein Kaffee und Kuchen in eine Etablissement um den Sachverhalt abzusprechen.

Komisch.
Du hast doch anderes angefragt.
Und die neue Frage klingt sehr nach " Wie kann ich es drehen, das mein Befristungsgrund noch gilt obwohl er nicht mehr vorliegt".

Wenn ein Mieter, egal welcher Vertrag, nicht auszieht, musst du den Weg über die Räumungsklage gehen. Es gibt nicht anderes auf legalem Wege.

Und mit Vertragsklauseln kann (darf) man nicht die Mieterrechte aushebeln.
Das wäre unwirksam.
Und jetzt ist es doch sowieso zu spät, man hat ja solche Klauseln nicht vereinbart.

Und bei Vertragsverletzung durch den Mieter kann man zwar fristlos kündigen, aber wer nicht auszieht oder sich rechtlich dagegen wehrt, bleibt erst einmal wohnen.
Auch hier muss man Räumungsklage einleiten.

Wo hier ein Leistungsmissbrauch ins Spiel kommen soll ?
Die Mieter haben Sozialleistungen beantragt und nach Vorlage des Mietvertrages (da steht die Miethöhe und die NK-Vorauszahlung drin) wohl auch bekommen.
Was musste man dem Amt da noch extra bestätigen ? Die Miethöhe, die schon im Vertrag stand ?
Bisschen seltsam. Oder hat man Anhaltspunkte, dass der Mietvertrag (Miethöhe) gefälscht wurde um mehr Sozialleistungen zu bekommen ?
da sich Mieten auch mal erhöhen können, halte ich es nicht für abwegig, wenn nach gewissen Zeiträumen der Vermieter dem Amt die (neue oder weiterhin geltende) Miethöhe bestätigen muss.

Aber selbst wenn, wo ist denn darin das vertragswidrige Verhalten gegenüber dem Vermieter. Der hat doch offenbar die Miete bekommen.
oder etwa nicht ?

MfG
duck313

Aber selbst wenn, wo ist denn darin das vertragswidrige Verhalten gegenüber dem Vermieter. Der hat doch offenbar die Miete bekommen.
oder etwa nicht ?

Nein, eben inzwischen nicht mehr! Klar bliebe dann beim Ausbleiben von 2 MM der Weg der fristlosen Kündigung… Aber inzwischen haben wir sehr starke Hinweise darauf, dass die Mieter uns seit Beginn des Mietvertrages, der offensichtlich auch unter falschen Angaben zu Stande gekommen ist, nach Strich und Faden verarschen…