Wir haben eine Immobilie mit einem Mietvertrag auf Zeit vermietet, weil wir sie im Anschluss selbst nutzen wollen und haben diesen Umstand auch im Mietvertrag festgehalten. Jetzt kommt es zu gewissen Unregelmäßigkeiten seitens der Mieter. Daher kommt uns langsam auch der Gedanke, dass die Mieter nach Ende der Vertragsdauer eventuell das Haus nicht geräumt übergeben könnten. Bleibt uns in dem Fall wirklich nur der Weg der Räumungsklage? Eventuell ist es sogar so, dass die Mieter uns bei Vertragsabschluss über die persönlichen Umstände vorsätzlich getäuscht haben, bzw. sich die Mietzahlung über das Sozialamt erschlichen haben, da nämlich von uns bei einem Liquiditätsengpass eine Bestätigung über die Miethöhe zur dortigen Vorlage ausgestellt werden musste…
Also die konkreten Fragen sind nun:
- Ergeben sich hinsichtlich der Räumung eventuell andere, vom üblichen Procedere abweichende Möglichkeiten, wenn die Mieter uns arglistig getäuscht haben oder sogar Sozialleistungen in diesem Zusammenhang erschlichen haben?
- Wäre es sinnvoll und rechtlich bindend gewesen, wenn im Mietvertrag die Klausel aufgenommen worden wäre, dass die Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auf eine Kündigungsschutzklage verzichten und sich der sofortigen Vollstreckung unterwerfen?
- Sollte man zur Vermeidung von Fehlern und Zeitverlust den zukünftigen Schriftwechsel in jedem Fall anwaltlich begleiten lassen?