Beendigung Selbständigkeit

Hallo Zusammen,
ich bin sein über 12 Jahren freiberuflich tätig, und werde zum 01.01.2013 meine Selbständigkeit aufgeben um in Angesteltenverhältnissen zurück zu kehren. Was muss ich tun? Worauf muss ich achten, besonders im Umgang mit dem Finanzamt?
Vielen Dank für eure Hilfe

hi,
tun mußt eigentlich nicht viel. Gewerbe abmelden, Jahresabschluss machen, und die Krankenversicherung kündigen (soweit priv. versichert!) sobald Du im Angestelltenverhältnis arbeitest. Die Gewerbeabmeldung geht bei den meisten Kommunen online. Damit einher geht die Abmeldung von der IHK u. ä. Einrichtungen, um die Du dich nicht gesondert kümmern mußt.
Gruss, SpeedyDo

sorry, da kann ich nicht direkt drauf antworten.

Hallo 2012*foreveryoung,

nach meiner Auffasung ist folgendes wichtig:

– Gewerbe abmelden zum 31.12.2012 ( also noch im
Dez. 2012 )

– Gewerbeabmeldung ans FA schicken

– Mietvertrag kündigen

– Telefon umschreiben

Wie das jetzt aussieht mit Gegenständen, die Du bisher gewerblich genutzt hast und nunmehr in Deine private Nutzung einfließen ( PC - Auto - Büro )weiss ich leider nicht.

Einen guten Rutsch ins Jahr 2013 und viel Erfolg in Deiner neuen beruflichen Zukunft.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

bei Ihnen wird automatisch am Monatsende die Lohnsteuer einbehalten. Sollten Sie sog. Werbungskosten haben (Arbeitszimmer, Dienstreisen etc.) sollten Sie die Belege sammeln.

Sie sollten dem Finanzamt mitteilen, dass Sie ab 2013 nicht mehr selbstständig sind, damit evtl. Einkommensteuervorauzahlungen aufgehoben werden.

Guten Tag,

Sie müssen die Änderung dem FA mitteilen - da kein Gewerbe bestand muss auch kein Gewerbe abgemeldet werden.
Ich empfehle zudem alle Versicherungsverträge und sonstige Verträge die im Rahmen der Tätigkeit geschlossen wurden zu ändern bzw. zu kündigen.
Freundliche Grüße
1a-STARTUP

Hallo,

freuberiflich heißt also keine Gewerbe? Wenn doch: dieses beim Gewerbeamt abmelden.
Ansonsten dem Finanzamt die Beendigung selbst mitteilen.
Dort ist darauf zu achten, welche Wirtschaftsgüter noch vorhanden sind und was damit geschieht (Verkauf, Privatentnahme usw.).
In seltenen Fällen verlangt das FA eine Schlußbilanz.
In jedem Fall kommt ein Fragebogen, mit zig Fragen, u.a. zu den Wirtschaftsgütern, evtl. Ware usw.
Das wars dann.
Viele Grüße
Hartmut D.

Hallo,

bei der freiberuflichen Tätigkeit kenne ich mich nicht so aus.
Normalerweise wäre Gewerbeabmeldung nötig, hier ja nicht.
Aber ich denke schon, daß da auch das Finazamt Auskunft gibt.

Tut mir leid, daß ich nicht mehr helfen kann.

LG

Einfach dem FA melden dass Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit eingstellt haben und die fehlenden Steuererklärungen abgeben. Das wars.

Hallo,
ich denke nichts. Du gibst einfach am Ende des Jahres eine Steuererklärung ohne Einkommen als Selbsständiger ab. Falls Du Umsatzsteuervoranmeldepflichtig bist, musst Du aber weiterhin die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, oder Du beantragst eine Befreiung.
Warum willst Du Dich überhaupt aus der Selbstständigkeit abmelden, ein Angestelltenverhältnis schließt eine freiberufliche Tätigkeit nicht aus.

mfg
Gert

Sorry, diese Anfrage fiel durch meinen Eingangskorb. Ich gehe davon aus, dass sie inzwischen ausgiebig beantwortet wurde?!

Noch einen schönen Sonntag Abend wünscht

StefanR

Hallo und guten Tag.Aus meiner Sicht ist das Finanzamt nur eine „Gefahr“,wenn man sich in der Zeit der Selbständigkeit große Vermögenswerte oder betriebliches Eigentum erworben hat.Ansonsten wechselt man einfach den Status und fertig.Das war bestimmt keine große Hilfe,aber ich bin mehr Experte für die Probleme bestehender oder beginnender Selbständigkeiten.Schöne Grüße