Beerdigungskosten bei entfremdetem Vater und ausgeschlagenem Erbe

Hallo zusammen,

ich würde mich über eine Antwort zu folgender Frage freuen: angenommen, eine rein fiktive Person (A) hat seit vielen, vielen Jahren keinen Kontakt mehr zum geschiedenen Vater. Der Vater hat nie Unterhalt bezahlt. Bis auf eine kurze Phase im Studium gab es seit der Kindheit keinerlei Kommunikation.

Nun ist der fiktive Vater verstorben. Das Erbe wird Person (A) ausschlagen. Gibt es eine Möglichkeit, die Beerdigungskosten nicht übernehmen zu müssen? Person (A) verdient im fiktiven Beispiel ein reguläres Gehalt, ist also kein Sozialfall.

Vielen Dank!

Davor wird Dich nu, ein ziemlich aussichtsloses, Gerichsturteil bewahren können:


ramses90
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Ganz sicher bin ich mir nicht.
Mit der Scheidung der Eltern hat das Kindschaftsverhältnis Nix zu tun. Das Kindschaftsverhältnis hat auch Nix mit Kontakthäufigkeit zu tun.
Die angeführten Gründe der fiktiven Person (A) finde ich emotional nachvollziehbar.
Andererseits ist mir keine Möglichkeit bekannt, aus den Bestattungskosten völlig rauszukommen.
Eltern-/KindVerhältnisse existieren quasi unausweichlich.
Wenn (A) din einzige Person ist, die qua Verwandschaftsverhältnis für die Bestattungskosten aufkommen muss und kann: muss sie wohl in den sauren Apfel beißen.
LG
Amokoma1

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Ganz herzlichen Dank für eure Antworten! Die fiktive Person würde im Beispiel wohl für die Beerdigung zahlen und das ganze als endgültigen Abschluss der Beziehung betrachten. So hat es vielleicht noch etwas gutes.

Eine schöne Restwoche noch und danach ein schönes Wochenende!

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Wird wohl nichts gehen, aber bei bestimmten Leuten sollte es einem das Geld wert sein, sie unter die Erde zu bringen

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Hallo,

wobei in diesem Fall die Organisation der Bestattung und die Kostentragung erst mal getrennt werden müssen.
Wenn das Erbe nicht überschuldet war bei Ausschlagung, dann können die Bestattungskosten von den anderen Erben zurückverlangt werden.

&tschüß
Wolfgang

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