Beförderung von Kindern in Jugendhilfeeinrichtung

Ich arbeite in einer Jugendhilfeeinrichtung des Landschaftsverband Rheinland udn betreue dort, schrst prblematische Kinder bis 13 Jahre.
Im Rahmen meiner Ttäigkeit werden diese Kinder zum Schulbesuch oder für Freizeitfahrten von uns befördert. Von Seiten des Arbeitgebers gibt es keinerlei Vorschriften hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit  oder turnusmäßige Untersuchung zur Sicherstellung der Fahrtüchtigkeit. Fahrsicherheitstrainings
( wir fahren auch PWS mit Hänger) sind bisher auch nicht vorgesehn
Gibt es hinsichtlich der Beförderung von Kinder irgendwelche Richtlinien für Jugendhilfeeinrichtungen?

vielen Dank für zahlreiche Antworten

Gemeindeunfallversicherung bei Unfall?
Hallo,

mal abgesehn davon, dass deine Vokale anscheinend nicht immer funktionieren:
Sind „deine“ Kinder in „deiner“ Einrichtung, wenn sie dort offiziell betreut werden, auch sonst versichert durch die GUV? Dann könnten/sollten auch Unfälle im privaten PKW durch Betreuer der Einrichtung abgesichert sein.
In welchem Verhältnis stehen Betreuer und Betreute? Sind rechtlich zusätzliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen? Vielleicht gibt es einen Ansprechpartner beim GUV. Ich würde einfach mal vor dem nächsten Schadensfall/Unfall anfragen & (schriftlich…) um Auskunft bitten…

ggf. Personenbeförderungsschein? Frage: Verkehrsrecht
Guten Tag,
es könnten die Voraussetzungen vorliegen, dass ein Personenbeförderungsschein erworben werden muss.
Vielleicht stellst Du die Frage noch mal im Verkehrsrecht bei den dortigen Spezies?
Gruß
MG