Ich arbeite in einer Jugendhilfeeinrichtung des Landschaftsverband Rheinland udn betreue dort, schrst prblematische Kinder bis 13 Jahre.
Im Rahmen meiner Ttäigkeit werden diese Kinder zum Schulbesuch oder für Freizeitfahrten von uns befördert. Von Seiten des Arbeitgebers gibt es keinerlei Vorschriften hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit oder turnusmäßige Untersuchung zur Sicherstellung der Fahrtüchtigkeit. Fahrsicherheitstrainings
( wir fahren auch PWS mit Hänger) sind bisher auch nicht vorgesehn
Gibt es hinsichtlich der Beförderung von Kinder irgendwelche Richtlinien für Jugendhilfeeinrichtungen?
vielen Dank für zahlreiche Antworten