Beförderung während langfristiger Erkrankung?

Moin!

An meiner Schule gibt es ca. 180 Kollegen, pro Jahr gibt es 2, höchstens 3 Beförderungen nach A 14 (Oberstudienrat).

Dieses Jahr sind 2 Kolleginnen befördert worden, die seit den letzten Beförderungen quasi gar nicht mehr unterrichtet hatten.
Die eine war im Mutterschutz und Erziehungsurlaub, die andere ist seit 20 Monaten krank.

Nach welchen Kriterien wird denn da eine Beförderung vollzogen?
Vor allem, wenn es doch gleichzeitig 33 Mitbewerber gab, die in dieser Zeit alle engagiert gearbeitet haben?

Mir geht es hier nicht um irgendeine Neid-Diskussion, ich gönne den Kolleginnen das und bin da selber nicht involviert, aber ich sehe ja auch die andern Kollegen, die in den letzten Jahren total engagiert gearbeitet haben und sich dadurch übergangen oder zurückgesetzt fühlen.

Insofern wüsste ich gern, welche Kriterien denn bei einer solchen Entscheidung ausschlaggebend sind!

Danke für eure Antworten

Gruß, Fo

Hallo Fogari,

du kennst doch sicherlich die Brettbeschreibung, "Wichtig: Da Bildung Ländersache ist, bitte bei diesbezüglichen Fragen immer das entsprechende Bundesland angeben! und so …

Bei uns in Niedersachsen gibt’s keine automatische Beförderung, schon gar nicht quasi während der Abwesenheit, für A14-Stellen muss man sich bewerben, es steht ein Unterrichtsbesuch an, manchmal muss man auch eine Sitzung leiten etc. Unterrichtsbesuch, wenn man gerade gar nicht unterrichtet, ist etwas schlecht zu machen.

Hier http://www.lehrerforen.de/board921-lehramt/board6-al…
lese ich z. B., dass auch in Hessen und NRW üblich ist, eine Unterrichtsstunde zu zeigen … Ich meine, mal gelesen zu haben, dass in Bayern diese automatische Beförderung erfolgt.

Schau mal auch hier:
http://forum.oeffentlicher-dienst.info/viewtopic.php…

Schulform scheint auch relevant zu sein, denn hier z. B.
https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:201…
taucht A14 gar nicht auf.

Und diesen Link finde ich ganz interessant:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source…
(ist eine PDF-Datei und ich finde den direkten Link nicht. Bei google unter der Überschrift „Beförderungsverfahren A 13 nach A 14 zum einheitlichen … - Aufsi“ zu finden. Dort steht u. a.:
Um eine Benachteiligung derjenigen Lehrkräfte zu vermeiden, die an der Schule nicht präsent sind (z. B. auf Grund langfristiger Beurlaubungen [wie Erziehungsurlaub/Elternzeit], volle Abordnung, Auslandsschuldienst), wird für diese Lehrkräfte durch die ADD ein Pool gebildet. Auf diesen Pool entfallen so viele Beförderungsmöglichkeiten, wie es der Zahl der Lehrkräfte im Pool im Vergleich zu der Gesamtzahl der für eine Beförderung in Frage kommenden Studienrätinnen und Studienräte entspricht. Die ADD trifft unter Leistungsgesichtspunkten innerhalb des Pools eine Auswahlentscheidung nach Aktenlage. Grundlage dieser Auswahl
ist die letzte dienstliche Beurteilung und gegebenenfalls die unter 10. genannten weiteren leistungsbezogenen Kriterien.

Das beantwortet vielleicht sogar deine Frage. :smile:

Viele Grüße
Christa

Sorry, Rheinland-Pfalz
Jetzt hab ich diesen Hinweis selber vergessen.

Es gibt hier schon lange keine Regelbeförderungen mehr.

Mich hat weniger gewundert, dass die beiden Kolleginnen befördert wurden, sondern mehr, dass die anderen nicht befördert wurden - wo wir eben jedes Jahr nur 2 Beförderungen auf 180 Kollegen haben.

Jetzt les ich mir die Links durch, danke.

Hallo Fogari,
das geht in RLP folgendermaßen:
Beförderungsstellen auf A14 gibt es in drei „Töpfen“.
Topf 1 ist der, über den der Schulleiter seine Vorschläge durchbringt. Das war zum jetzigen Beförderungstermin (18.5. = Verfassungstag in RLP) an meiner Schule von ca. 35 Kandidaten einer, weil uns nur eine Beförderungsstelle zugesprochen wurde (vom Ministerium unserer Doris :smile:)
Topf 2 ist der, der sowohl die Note des ersten als auch des 2.Staatsexamens berücksichtigt, außerdem natürlich die letze(n) Beurteilung(en). Auf den hat der Schulleiter keinen Zugriff, das entscheidet das Ministerium und da gibt es eine (den Schulleitungen i.a. zugängliche) Rankingliste auf der man quasi die Position seiner Leute sehen kann.
Topf 3 ist der, aus dem Leute befördert werden, die man wegen guter Examina oder Beurteilungen zwar für befördereungswürdig hält („man“ ist in diesem Falle auch Doris’ Ministerium), die aber entweder im Auslandsschuldienst oder in Erziehungs- oder sonstigem Urlaub sind.
Dieser Topf ist undurchschaubar und i.a. ein Ärgernis, weil auch der Schulleiter, der die Beförderung ja verkünden muss, keine Ahnung hat, wie sie zustande gekommen ist.
Ich nehme also an, dass an deiner Schule jemand aus dem 3.Topf zum Zuge gekommen ist, obwohl durchaus fähigere und verdientere Kollegen in die Röhre geguckt haben. Das ärgert, kann man aber nix machen (von seiten der Schulleitung).
Trotzdem liebe Grüße
Orchidee