Beförderungsvertrag Post

Hallo!

Wer einen Brief aufgibt, schließt einen Beförderungsvertrag mit der Post ab.

Wurde der Brief (Inhalt: Kunstdruck oder Foto oder sonstwas Heikles) beim Zustellen beschädigt (übergroßes Format des festen Kartonkuverts wurde beispielsweise gewaltsam geknickt) - wie hat der Empfänger vorzugehen, um Entschädiung zu erhalten?

Soll er selbst zur Post gehen? Er hat ja keinen Vertrag mit ihr geschlossen!

Soll er das beschädigte Stück zurückschicken, damit der Absender dann Regressforderungen an die Post stellt?

Falls ja: Frei oder unfrei?

Falls frei: Wird dem Empfänger vom Verursacher auch das Porto für das Zurückschicken abgegolten?

Fragen über Fragen … :wink:

Hanna

Hallo,

Wer einen Brief aufgibt, schließt einen Beförderungsvertrag
mit der Post ab.

Richtig

Wurde der Brief (Inhalt: Kunstdruck oder Foto oder sonstwas
Heikles) beim Zustellen beschädigt (übergroßes Format des
festen Kartonkuverts wurde beispielsweise gewaltsam geknickt)

  • wie hat der Empfänger vorzugehen, um Entschädiung zu
    erhalten?

Dann dürfte die Verpackung kaum ausreichend gewesen sein und die Post wird den Schaden nicht anerkennen.

Soll er selbst zur Post gehen? Er hat ja keinen Vertrag mit
ihr geschlossen!

Genau. Er hat der Post gegenüber keine Ansprüche.

Soll er das beschädigte Stück zurückschicken, damit der
Absender dann Regressforderungen an die Post stellt?

Gesetzlich geht die Gefahr beim Versendungskauf (sofern hier einer vorliegt) bei Übergabe an das Transportunternehmen über. In diesem Fall würde wohl kein Anspruch gegen den Absender bestehen. Da wir nicht wissen, warum die Sendung verschickt wurde, kann man eine Anspruchsgrundlage nicht beurteilen. War es ein Kaufvertrag, eine Schenkung, ein Mietvertrag?

Falls ja: Frei oder unfrei?

Mit dem Zurücksenden verwirken dann alle Ansprüche, denn der Versender könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass die Beschädigung durch die Rücksendung entstanden ist.

Falls frei: Wird dem Empfänger vom Verursacher auch das Porto
für das Zurückschicken abgegolten?

S.o. Liegt dem ganzen ein Vertrag (in welcher Form zugrunde)?

Fragen über Fragen … :wink:

So ist es.

Gruß

S.J.

Hallo!

Wurde der Brief (Inhalt: Kunstdruck oder Foto oder sonstwas
Heikles) beim Zustellen beschädigt (übergroßes Format des
festen Kartonkuverts wurde beispielsweise gewaltsam geknickt)

  • wie hat der Empfänger vorzugehen, um Entschädiung zu
    erhalten?

Dann dürfte die Verpackung kaum ausreichend gewesen sein und
die Post wird den Schaden nicht anerkennen.

In meinem Beispiel besteht die Verpackung aus festem Karton, und man muss Gewalt anwenden, um ihn zu knicken.

Soll er das beschädigte Stück zurückschicken, damit der
Absender dann Regressforderungen an die Post stellt?

Gesetzlich geht die Gefahr beim Versendungskauf (sofern hier
einer vorliegt) bei Übergabe an das Transportunternehmen über.

Ich gehe in meinem Beispiel vom Versendungsverkauf eines Kunsdruckes oder Fotos oder eines vergleichbaren Gegenstandes aus.

In diesem Fall würde wohl kein Anspruch gegen den Absender
bestehen.

Nun gut, von wem kann wem gegenüber was genau geltend gemacht werden?

Hanna

Hallo,

In meinem Beispiel besteht die Verpackung aus festem Karton,
und man muss Gewalt anwenden, um ihn zu knicken.

So etwas kann beim Transport ja vorkommen. Daher hat man die Ware auch entsprechend zu verpacken. Näheres steht in den AGB des Transporteurs.

Ich gehe in meinem Beispiel vom Versendungsverkauf eines
Kunsdruckes oder Fotos oder eines vergleichbaren Gegenstandes
aus.

Okay. Gefahrübergang auf den Käufer dann grundsätzlich bei Übergabe an das Transportunternehmen. Oder ist es ein Verbrauchsgüterkauf, also Käufer Verbraucher und Verkäufer Unternehmer?

Nun gut, von wem kann wem gegenüber was genau geltend gemacht
werden?

Das ist hier die Frage, ob überhaupt Ansprüche bestehen. Kommt darauf an ob die Verpackung laut Transporteur ausreichend war und ob ein Verbrauchsgüterkauf vorlag.

Gruß

S.J.

Hallo,

Wer einen Brief aufgibt,

was für einen Brief? Standard? Großbrief? Einschreiben? Päckchen?
Hier: http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=… findest Du die verschiedenen Varianten, um die es vermutlich geht. Hier: http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=… gibt es eine Beschreibung der Formate und Gewichte. Man beachte bei den Beispielen für Großbriefe den Text '…was nicht geknickt werden darf".
Hier: http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/downl… findest Du die AGB für Inlandsbriefe.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo!

Wer einen Brief aufgibt,

was für einen Brief? Standard? Großbrief? Einschreiben?
Päckchen?
Hier:
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…
findest Du die verschiedenen Varianten, um die es vermutlich
geht. Hier:
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…
gibt es eine Beschreibung der Formate und Gewichte. Man
beachte bei den Beispielen für Großbriefe den Text '…was
nicht geknickt werden darf".
Hier:
http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/downl…
findest Du die AGB für Inlandsbriefe.

Ganz vielen Dank für Deine Mühe.

Ich gehe mal davon aus, dass sich die Regeln der österreichischen Post nicht allzu sehr von denen der deutschen Post unterscheiden! :smile:

Hanna

Danke für alle Antworten!
Die Frage ist für mich nun schlüssig geklärt! :smile:

Hanna