Hallo,
Wer einen Brief aufgibt, schließt einen Beförderungsvertrag
mit der Post ab.
Richtig
Wurde der Brief (Inhalt: Kunstdruck oder Foto oder sonstwas
Heikles) beim Zustellen beschädigt (übergroßes Format des
festen Kartonkuverts wurde beispielsweise gewaltsam geknickt)
- wie hat der Empfänger vorzugehen, um Entschädiung zu
erhalten?
Dann dürfte die Verpackung kaum ausreichend gewesen sein und die Post wird den Schaden nicht anerkennen.
Soll er selbst zur Post gehen? Er hat ja keinen Vertrag mit
ihr geschlossen!
Genau. Er hat der Post gegenüber keine Ansprüche.
Soll er das beschädigte Stück zurückschicken, damit der
Absender dann Regressforderungen an die Post stellt?
Gesetzlich geht die Gefahr beim Versendungskauf (sofern hier einer vorliegt) bei Übergabe an das Transportunternehmen über. In diesem Fall würde wohl kein Anspruch gegen den Absender bestehen. Da wir nicht wissen, warum die Sendung verschickt wurde, kann man eine Anspruchsgrundlage nicht beurteilen. War es ein Kaufvertrag, eine Schenkung, ein Mietvertrag?
Falls ja: Frei oder unfrei?
Mit dem Zurücksenden verwirken dann alle Ansprüche, denn der Versender könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass die Beschädigung durch die Rücksendung entstanden ist.
Falls frei: Wird dem Empfänger vom Verursacher auch das Porto
für das Zurückschicken abgegolten?
S.o. Liegt dem ganzen ein Vertrag (in welcher Form zugrunde)?
Fragen über Fragen … 
So ist es.
Gruß
S.J.