Befreiung vom Unterricht

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin zur Zeit in der 13. Klasse eines bayerischen Gymnasiums. Am Freitag, dem 12. November, habe ich ein langersehntes Vorstellungsgespräch zugesagt bekommen.

Nun will mir meine Schule keine Befreiung für diesen Tag geben, da am Freitag eine Biologie Klausur geschrieben wird.

Darf sie mir diese Chance für die Zukunft verbauen?

Hallo Carina,
Im Grunde genommen besteht Schulpflicht, d.h. sie müssen dich nicht freistellen.
Allerdings müssten Pädagogen dir bei deinem Weiterleben behilflich sein.
Ich selber komme aus NDS und bei uns ist es mittlerweile so das für einen Tag der Klassenlehrer/Tutor freistellen kann.
Rede einfach mal mit dem und ich denke dann müsste das klappen. :wink:

Viele Grüße

Hallo Carina,

ich gehe davon aus, dass

  • dies keine Prüfungsklausur ist
  • du dich zum ersten Mal in Zusammenhang mit einer Klausur beurlauben lässt,

DANN

muss die Schule dir freigeben.

Erkläre dich aber alternativ bereit,

  • die Klausur vor- bzw. nachzuschreiben.(Du hast aber kein Recht darauf)
  • auf die Klausur und damit auf eine Note zu verzichten.

Gruß
Karlo

Ob die Schule eine Unterrichtsbefreiung gewährt, liegt leider in ihrem Ermessen. Wenn sie der Meinung ist, die Teilnahme an der Klausur ist wichtig, dann wirst Du wohl auf das Vorstellungsgespräche verzichten müssen, es sei denn, du schwänzt. Aber das ist dann Dein Risiko.
Trotzdem viel Erfolg. Vielleicht gibt es doch noch eine Lösung.
Viele Grüße
Wilhelm habermalz