Befreiung von der Semestergebühr aufgrund

Hallo liebe Experten - bitte um Rat für folgenden Fall:

Nach der Befreiung von dem Semesterbeitrag in Höhe von 350 € aufgrund schwerwiegender Erkrankung ist M auch nicht in der Lage die Semestergebühr in Höhe von 208,31 € für Semesterticket usw. aufzubringen!Grund dafür ist die schnell Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente da die letzten 2 Klinikaufenthalte über mehrere Monate keine Hoffnung auf Besserung bringen konnten.

Doch gerade durch die Finanzierung des Studiums über Bafög und ein KfW Banken Darlehen und die seit 3 Jahren bestehende schwere Erkrankung führen in diesen Tagen zu der Anmeldung einer Privatinsolvenz von mehreren 10.000 Euros. Der relativ junge M kann jetzt natürlich aus der sehr niedrigen vollen Erwerbsminderungsrente keine außergewöhnlichen Zahlungen mehr leisten.

Durch Ausblendung aller Missstände bestände für M die Zeit seine Diplomarbeit u damit sein Studium zu beenden. Doch jetzt wurde er aufgrund der ausstehenden Gebühr EXMATRIKULIERT - und mit dem Rat: Er könne ja ein Semester an der Tankstelle jobben - stehen gelassen.

Bitte um Hilfe und Tipps - egal wie aussergewöhnlich oder unerprobt!?

Im Hinterkopf immer die Unterscheidung zwischen Gebühr und der jetzt bald abgeschafften Beiträge.

Vielen Dank für EURE Hilfe und

viele Grüße sendet

FABIAN

Hi

Kommt die Frage nicht ein bisschen spät?

Bevor jemand rausgeschmissen wird, geht ein langer Weg. M muss eine Menge Mahnungen ignoriert haben (oder dessen Betreuer falls M wegen Krankheit nicht fähig war Korrespondenz zu bewältigen) ohne sich zu rühren und auch selbst keine Anstalten gemacht haben mit der Universität Kontakt aufzunehmen.

Sonst wäre dies nicht geschehen, da so ziemlich jede Universität Regelungen für chronisch Kranke und Härtefälle hat. Auch bieten viele Universitäten einen stark verminderten Semesterbeitrag an, wenn man das Ticket nicht nimmt - was bei einer Krankheit, die einer Behinderung gleich käme, was bei der Schilderung der Fall sein könnte, auch nicht nötig wäre da Behinderte eines bestimmten Grades (mir ist entfallen wie hoch dieser sein muss) frei befördert werden können.

Universitäten sind aber auch bekannt dafür sehr biestig zu reagieren wenn alle Mahnversuche ins Blaue verlaufen und dem betreffenden Studenten erst nach der Exmatrikulation einfällt, dass er krank ist.

lg
Kate

Liebe Kate,

vielen Dank für Deinen Beitrag.

Die Befreiung von dem Semesterbeitrag habe ich rechtzeitig gestellt und auch gewährt bekommen. Doch aufgrund der sehr schnellen und unüblichen Bewilligung der vollen EUR - hat mich diese Situation vor ganz neue Herausforderungen gestellt:

  • aufgrund meines Alters und der damit verbundenden Höhe der EUR
  • aufgrund mangelnder fianzieller Absicherung
  • folgte eine finanzielles Desaster!!!

Dann der Termin beim Schuldnerberater am 24.03.2011 für den ich sämtliche Unterlagen bzw. Anforderungen von Forderungsaufstellungen einholen muß. Dies verbunden mit dem Eingang von GELBEN BRIEFEN sowie Besuch von Gerichtsvollziehern. Damit soll keine Aussrede vorgezogen werden - aber so einen Besuch mit der Abgabe der EV steckt man nicht so einfach weg. Vor allem weil ich schon seit 2008 an einer ordentlichen Entschuldung arbeite - aber seit dem keinen Schritt vorwärts gekommen bin! So habe ich mich schon Anfang 2008 auf einer Warteliste für die Privatinsolvenz eintragen lassen. Doch als dann 1 Jahr vorbei war und ich eigentlich bald an der Reihe gewesen wäre, wechselte ich den Wohnort und mußte lt. Aussage der Paritätischen wieder bei Null starten usw… Vielleicht durch mein Auftreten oder meiner Vorbildung wurde mir bei den mittlerweile 3 Beratungsstellen nichts abgenommen…und das wo ich derzeit wirklich psychisch, körperlich und geistig nicht in der Lage bin komplizierte Rechtsvorgänge zu verstehen und daraufhin zu entscheiden.

Ja, da kann selbst das öffnen der Post oder ein Telefonanruf zur unüberwindbaren Aufgabe werde…
Doch meine Hemmungen sind keine Willenssache…

Tragisch: Meine finazielle Notlage erklärt sich mit ca. 30.000 EUR durch die Finanzierung meiner Ausbildung und des anschließendem Studium.

Tschau,
Marco