Befreiung von Zahlung für Krankenhausaufenthalt

Hallo zusammen,

muss jeder Patient die 280 € jährlich für einen Krankenhaufenthalt bezahlen oder kann man sich davon befreien lassen?

Wenn ja, wie? Befreiungsantrag bei der KK (per Antragsformular oder formlos?)? Was benötigt die KK zur Bearbeitung eines solchen Antrags?

Was ist dabei alles zu beachten …?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Bei zahlreichen Leistungen der Krankenversicherung muss der Patient Zuzahlungen leisten. Die Belastungsgrenze soll verhindern, dass insbesondere chronisch Kranke, Behinderte, Versicherte mit einem geringen Einkommen und Sozialhilfeempfänger durch die Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen unzumutbar belastet werden. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, bzw. beim Überschreiten der Aufenthaltsgrenze von 28 Tagen LG

Zu pauschale Aussage

Die Belastungsgrenze
liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, bzw. beim
Überschreiten der Aufenthaltsgrenze von 28 Tagen LG.

Was so pauschal nicht stimmt.
Zum Einen ist aufgrund unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen und evtl. Freibeträge das anzurechnende Einkommen z. T. deutlich reduziert,
zum Anderen gibt es für chronisch Kranke die Möglichkeit, die Grenze auf 1% herabsetzen zu lassen.
http://www.vz-nrw.de/kosten-fuer-ihre-gesundheit-zuz…

&Tschüß
Wolfgang

Hallo, ja es richtig das es Sonderfälle und verschieden Berechnugsarten gibt, hierzu muß man aber auf jeden Fall die eigene Krankenkasse fragen. Das gesagte ist die Richtlinie für Krankenkassen bei Befreiung. LG

Das gesagte ist die Richtlinie für
Krankenkassen bei Befreiung. LG

Auch das ist so pauschal falsch, weil nicht nur der von Dir herausgepickte Wert zu den „Richtlinien“ der KKs gehört, sondern der gesamte Komplex einschl. Möglichkeiten zur Befreiung bzw. Reduzierung.
Darüber müssen sie von Amts wegen informieren und auch den Sachverhalt vollständig prüfen, wenn sie Hinweise auf das Vorliegen von Befreiungstatbeständen haben. Das ist zB dem Ermittlungsgrundsatz des § 20 SGB X geschuldet:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__20.html

Im Übrigen findest Du auf jeder KK-webseite und auch in den schriftlichen Infos ausführliche Hinweise zu Befreiung bzw. Reduzierung des Eigenanteils.
Aber das scheint sich noch nicht bis zu dir herumgesprochen zu haben.

&Tschüß

P.S.: Du scheinst ja ein neuerwecktes Helfersyndrom zu haben. Dagegen wäre grundsätzlich auch nix einzuwenden.
Allerdings bewegst Du Dich in Bereichen, in denen es auf exakte und differenzierende Argumentationen und somit auf wirklich fundiertes Wissen ankommt, da auch nur Halbwahrheiten bei Betroffenen immense (materielle) Schäden anrichten können. Nehme das mal bitte zur Kenntnis - und zwar nicht nur für das Sozialrecht, sondern auch für das Arbeitsrecht, in dem Du ja auch herumdilettierst

Moin,
es gibt, wie die Vorkommentatoren schon geschrieben haben, Wege, die Zuzahlungen zu begrenzen.

Ohne viel Schnickschnack:
2% des Bruttos bei Menschen mit geringerem Einkommen.
1% sogar, wenn man vom Arzt als chronisch krank angesehen wird.

Krankenkasse schickt auf Anfrage die entsprechenden Unterlagen.

Zu den Zuzahlungen gehören die Eigenbeiträge bei Medikamenten, bei Physiotherapie, Massage und natürlich die 10 EUR pro Tag im Krankenhaus.

Sind schon Zahlungen für o.g. Eigenbeiträge geleistet worden, die Originalquittungen hierfür mit dem Antrag an die KK schicken, diese werden verrechnet.
Apropos: bei chronisch Kranken, die ihre 1% erreicht haben, ist/sind die Familienversicherten mit befreit!

Viel Erfolg