Befreiung von Zuzahlung der Rezeptgebühren

Ich bin von der Medikamenten Zuzahlung befreit. Da die Einmahl Zahlung per Bankeinzug erfolgt, diese aber in den letzten Jahren nie eingezogen wurde.
Kann die Krankenkasse die Rückläufigen Zahlungen verlangen oder brauche ich nicht damit einverstanden zu sein. Ist ja nicht meine Schuld,da ja ein Einzugsverfahren läuft.
Danke schon mal.

Selber nicht ein Moralapostel in Sachen sich aus dem Staub machen kann ich doch an manchen Stellen, so auch an dieser, die Fragestellung nicht verstehen:
Das sind doch Schulden, die Du bei einem Vertragspartner, der Krankenkasse tatsächlich hast, und von denen du auch profitiert hast.Das war doch ein deal.
Nun haben die die Beträge, die ihnen aus eurem deal zustehen noch nicht abgeholt, aber es steht ihnen doch grundsätzlich zu.
In Deutschland haben wir einen sehr hohen Versorgtheitsstandard durch die Kassen, das gilt es doch, zu bewahren und in vielen Fällen wird sehr viel mehr mitgenommen, als eingezahlt, so ist das Prinzip.
Warum also nicht einfach freiwillig nachzahlen, deinen Vertragspartner auf den Fehler aufmerksam machen??? Wäre das nicht redlich?

Nein ich mach mich ja nicht aus dem Staub. Warum sollte ich den Buchungsfehler bekannt geben. Die Kasse hat doch den Abbuchungs Auftrag. Wenn diese Schlafen werde ich nichts daran rütteln. Von Schulden ist hier keine Rede.
Aber Danke für die Antwort.

Na toll, dass Du damit alle Beitragszahler betrügst scheint Dir in deinem Hirn aber nicht klar zu sein oder ist Dir schlichtweg egal!
Hoffentlich wacht Deine KK aber noch auf und fordert heftig nach.
Die Verjährungsfrist im Sozialrecht beträgt 4 Jahre, beginnend nach dem Jahr in dem die Schuld entstanden ist. ramses90

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Hallo,

eine Einzugsermächtigung befreit einen nicht von der Zahlungspflicht.
Es besteht eine Zahlunsgpflicht auf Grund einer Vereinbarung über die Befreiung der Zuzahlungspflicht mit der Kasse? Schön, dieser musst du nachkommen.
DU bist und bleibst der Zahlungspflichtige.

Dein populistisches fremdenfeindliches Geschreibe kannst du dir übrigens sparen.

Hallo,
Ja, sie kann und sie wird auch. Was mich allerdings an deiner Frage etwas wundert - du schreibst " in den letzten Jahren" . Es ist demnach so, dass du jedes Jahr die Befreiung beantragst, die Kasse dir deinen Anteil mitteilt, aber dann nicht abbucht, dich aber auch nicht mahnt ?
Wenn das einmalig passiert, kann ich das nachvollziehen aber doch nicht über mehrere Jahre.
Wie auch immer, du musst zahlen.
Gruß
Czauderna

Im Allgemeinen ist der letzte Kommentar so hilfreich (offen legen seine dislay). Konfrontiert mit einem solchen Problem. Ich warte auch auf Rat.

zudem, meine KK rückt den Schein erst raus nach Geldeingang. Schon sehr nebulös diese Story.

Hallo,
hilf mal einem alten Mann auf die Sprünge, ich hab es nicht so mit dem „Neudeutschen“ - was heißt „offen legen seiner dislay“ ?.
Gruss
Czauderna

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Aber sicher sind das Schulden.

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