Guten Morgen,
Herr Mustermann befindet sich seit 2000 in einem festen Beschäftigungsverhältniss.
Die wöchentliche Regelarbetszeit beträgt 35 Stunden.
Überstunden werden auf ein separates Zeitkonto gebucht und können je nach Bedarf flexible genutzt werden. Die Arbeitslast von Herrn Mustermann ist jedoch so hoch, dass das Überstundenkonto voll ist.
Der Arbeitsgeber hat Herrn Mustermann einen befristete Arbeitszeiterhöhung von 39 Stunden /je Woche mit Entgeltausgleich angeboten, die Herr Mustermann dankenderweise annahm.
Die Arbeitszeiterhöhung war/ist von Juni bis Ende September befristet und wurde vertraglich festgelegt.
Herr Mustermann würde gerne den Vertrag beibehalten wogegen sich der AG währt.
Die befristete Arbeitszeiterhöhung wurde seitens Arbeitgeber nicht gekündigt, bzw. es kam kein Schreiben das dieses wieder umgestellt wird auf 35 Stunden je Woche.
Frage:
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Muss der Arbeitgeber in dem Fall die Beendigung der Arbeitszeiterhöhung schriftlich mitteilen bzw. auflösen?
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Kann Herr Mustermann die Weiterführung der 39 Stundenwoche erzwingen?
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Viele Grüße
Max Mustermann