Nach langen Kampf habe ich eine volle Erwerbsminderungsrente befristet bis zum 31.7.2018 erhalten. Dies habe ich meinem Arbeitgeber nun mitgeteilt und ihn gebeten, den bis dato angefallenen Urlaub mir jetzt auszuzahlen. Auf der letzten Abrechnung stehen 105 Urlaubstage. Da ich schon seit. September 2014 krank geschrieben war. Von ihm habe ich jetzt die Aussage erhalten: er zahlt mir den Urlaub erst aus, wenn das Arbeitsverhältnis geklärt sei. Ich habe in der ganzen Zeit meiner Krankschreibung nix von ihm gehört. Daher gehe ich im Moment von einem ruhenden Arbeitsverhältnis aus.
Wer kann mir diesbezüglich weiterhelfen?
Hallo,
da das Arbeitsverhältnis während einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente ruht, besteht kein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubsanspruches. Der bisherige Urlaub wird für 2014, 2015 komplett und für 2016 zumindest teilweise während der Zeit des Ruhens verfallen.
&Tschüß
Wolfgang