Befristete Erwerbsminderungsrente und Aufhebungsvertrag mit Wiedereinstellzusage

Ich habe folgendes Problem und würde mich gute Ratschläge sehr freuen.

Ich wurde aus gesundheitlichen Gründen in befristete Erwerbsminderungsrente geschickt. Kurze Zeit später hat mir der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit Wiedereinstellzusage zugesandt. Ich habe Schwerbehindertenstatus. Ich habe nicht unterschrieben. Jetzt macht der Arbeitgeber massiv Druck zu unterschreiben und lädt mich zum Personalgespräch ein. Was soll ich tun wenn evt. sogar mit Kündigung gedroht wird? Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir helfen?

Mit freundlichen Grüßen

Da ist dazu was zu lesen:


und da:

Darauf achten, dass die Wiedereinstellung mit all Deinen bis jetzt erworbenen Rechten erfolgt. Ich fände es sinnvoll deswegen einen Fachanwalt zu konsultieren. ramses90

Hallo,

Dein AG macht Druck, weil Deine befristete Erwerbsminderungsrente Dein Arbeitsverhältnis nicht beendet. Es ruht lediglich und lebt nach Ablauf der Rente in vollem Umfang zu den alten Bedingungen wieder auf.
Hätte er lautere Absichten, müßte er diesen Weg über einen Auflösungsvertrag und Wiedereinstellungszusage nicht gehen. Zu vermuten ist, daß er die Zusage so verklausuliert, daß er für Dich Fallen einbaut.
Außerdem kann er mit dem Auflösungsvertrag Deinen besonderen Kündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch aushebeln. Für eine Kündigung bräuchte er die Zustimmung des Integrationsamtes.
Natürlich kann er eine Kündigung probieren. Die ist aber im Fall einer befristeten Rente besonders aussichtslos, da die befristete Rente grundsätzlich eine „positive Prognose“ darstellt und dem AG zuzumuten ist, für Dich einen Ersatz-AN, befristet mit sachlichem Grund einzustellen.
Zu einem Personalgespräch brauchst Du übrigens während Deiner Rente nicht antreten. Durch das ruhende Arbeitsverhältnis sind Deine Pflichten als AN „suspendiert“.

Unterschreibe den Vertrag auf keinen Fall. Du könntest Deinen Rechtsstatus bloß verschlechtern. Bis zum Ablauf der Rente bist du ggü. Deinem AG zu nichts mehr verpflichtet. Da aber Dein AG spätestens jetzt sein wahres Gesicht gezeigt hat, solltest Du unbedingt prüfen, ob Du Rechtsschutz im Arbeitsrecht hast - sei es durch gewerkschaftsmitgliedschaft, sei es durch private RSV.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

und was genau hat jetzt Saisonbetrieb oder „Sabbatical“ mit befristeter Erwerbsminderungsrente zu tun ?
Sorry, aber Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

&Tschüß
Wolfgang

Danke Dir, toll, dass Du´s korrigiert hast. ramses90