Befristeter Arbeitsvertrag im Freundes- oder Verwandtenkreis?

Bitte zitieren.

Hier ist die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von 1997. Lies sie einfach mal durch, und dann erklärst Du bitteschön, weshalb Arbeitsleistungen im Rahmen eines Tauschrings steuer- und sozialversicherungsfrei sein sollen:

https://tauschwiki.de/wiki/Kleine_Anfrage_im_Bundestag_1997

Servus,

in diesem Fall schon, weil damals alle grundsätzlichen Aspekte abschließend erklärt worden sind (geklärt waren sie vorher schon) und die einschlägigen gesetzlichen Normen seither nicht novelliert worden sind.

Persil zieht auf diese Weise ganz schlicht seine vollmundige These von der steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeit im „Tauschring“ zurück und konzediert, dass die Arbeit im gegebenen Fall zwar sozialversicherungsfrei, aber keinesfalls steuerfrei sein kann.

Schöne Grüße

MM

Du kannst gerne deine zweite Gehirnzelle für aktuelle Recherchen nutzen. Ich habe zwei Stunden drangesessen und reichlich verschwurbelte Texte studiert, die ich nicht weiterempfehle.

dann solltest Du vielleicht mal die relevanten Rechtsquellen studieren. Die sind in diesem Zusammenhang höchst einfach formuliert, sogar Du könntest sie verstehen. Oder ist § 3 Nr 26 EStG schon zu kompliziert für Dich? Ich habe Dir die Nr. doch schon auf dem Silbertablett präsentiert, Du brauchst gar nicht Nr. 1 - 71 alle lesen, dort wirst Du auch nichts anderes finden, als in der von Dir erwähnten Antwort auf die Kleine Anfrage 1979 eh schon drinsteht.

Und wenn Du das am Ende doch nicht verstehst: Was hindert Dich daran, in Fragen von ESt und SV jemanden zu fragen, der sich damit auskennt?

Es ist wirklich nicht nötig, dass Du hier zur Hinterziehung von Steuern und SV-Beiträgen aufrufst, ohne auf das damit verbundene Risiko hinzuweisen.

Schöne Grüße

MM

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Ich bin mal so frei und kopiere einen Teil aus dem oben verlinkten Dokument:

Gefälligkeiten und Nachbarschaftshilfe

Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gilt nicht für Dienst- oder Werkleistungen, die auf Gefälligkeit oder Nachbarschaftshilfe beruhen (§ 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit). In der Regel wird bei Mitgliedern eines Tauschringes oder ähnlicher Organisationen ein Handeln aus Gefälligkeit nicht anzunehmen sein, weil sie eine Gegenleistung erwarten. Außerdem sind die Mitglieder von Tauschringen in der Regel keine Nachbarn im Rechtssinne, denn sie stehen weder in enger räumlicher Beziehung (Nachbarn im Wortsinne) oder verwandtschaftlicher Beziehung (Nachbarn im weiteren Sinne).
[Hervorhebungen durch Pierre]

Lese nur ich da heraus, dass solche Ringe eben nicht unter die Ausnahmen der Nachbarschaftshilfe fallen?

Die Rechtslage ist eindeutig und hat sich, wie gesagt, seit 1997 nicht geändert. Die „Tauschringe“ sind lediglich ein Mittel, Einkünfte zu verschleiern, auf die Steuern und ggf. auch Abgaben hinterzogen werden.

Dass sie weder beim Zoll noch bei der SteuFa besonders weit oben auf der Agenda stehen, hängt damit zusammen, dass dort vergleichsweise wenig zu holen ist. Viel interessanter sind die klassischen Schwarzgeld-Gewerbe Gastronomie, Taxi, Bau.

Insofern ist es sehr leicht möglich, dass die Tante Erna aber in einem Tauschring ist, von dem noch nie irgendein Finanzamt was gewollt hat.

Das ändert aber nichts am Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Aprilfisch,

ich wiederspreche Dir ungern, aber diese Aussage von Dir

stimmt so pauschal nicht.

Für die steuerliche Behandlung mag das ja zutreffen, aber arbeitsrechtlich und in Bezug auf SV-Beiträge gab es seit 1997 erhebliche Änderungen - das SchwArbG gibt es so zB erst seit 2004. Es wurde seitdem auch mehrfach geändert- zuletzt gleich zweimal im Juni 2021.

&tschüß
Wolfgang

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Servus,

ja, da hast Du Recht.

Da klebe ich am ursprünglich vorgetragenen Fall, der eine nach wie vor SV-freie kurzfristige Beschäftigung vorsieht, und das erlaubt natürlich nicht diese allgemeine Aussage und heißt nicht, dass auch alles andere so ist wie damals - angefangen mit der Abgrenzung selbständig / abhängig beschäftigt, die bei „Tauschringen“ sicherlich auch ganz hübsche Blüten treibt…

Schöne Grüße

MM

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