Die Rechtslage ist eindeutig und hat sich, wie gesagt, seit 1997 nicht geändert. Die „Tauschringe“ sind lediglich ein Mittel, Einkünfte zu verschleiern, auf die Steuern und ggf. auch Abgaben hinterzogen werden.
Dass sie weder beim Zoll noch bei der SteuFa besonders weit oben auf der Agenda stehen, hängt damit zusammen, dass dort vergleichsweise wenig zu holen ist. Viel interessanter sind die klassischen Schwarzgeld-Gewerbe Gastronomie, Taxi, Bau.
Insofern ist es sehr leicht möglich, dass die Tante Erna aber in einem Tauschring ist, von dem noch nie irgendein Finanzamt was gewollt hat.
Das ändert aber nichts am Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Schöne Grüße
MM