Hallo zusammen.
Wer weiss wie oft ein Vertrag im Tvöd SuE befristet verlängert werden darf? Im. Rahmen einer Einzelfallmaßnahme als Eingliederungshilfe!? Würde mich über Antworten freuen. Lieben Dank schon mal
Bis zu 3 mal, egal ob öffentlicher Dienst oder nicht.
ramses90
Das dachte ich mir, so lese ich es auch überall. Aber wie schaut es aus da es eine Einzelfallmaßnahme ist, darauf berufen die sich nämlich immer, „nicht machbar, da Einzelfallmaßnahme“ mir wurde letztes Schuljahr gesagt, mündlich, das es kommendes Schuljahr ein Festvertrag werden soll, so wusste es auch der damalige Schulleiter. Nun wo es ernst wird, will das LRA nix davon wissen zusätzlich wollen sie statt wie bisher auf 12 Monate, nur auf 11 Monate befristen, das sei bei allen so. Ist aber nicht der Fall, habe mich informiert nun ist natürlich wenn man ihn mal braucht, der Personalrat im Urlaub und ich weiß nicht 100% wie die rechtliche Grundlage ist zum argumentieren.
Mal gundsetzlich:
Es ist ungemein hilfreich wenn bei einer Frage ALLE Fakten dazu geschrieben werden und nicht nach und nach dazu kommen.
Darin wird geschildert, dass es eine soll und keine Mußregelung ist nämlich:
„Die Vertragsdauer muß mind. 6 und soll mind. 12 Monate ohne sachlichen Grund…“
Darauf beruft man sich bei Dir scheinbar und dazu gibt´s leider auch,außer dem da genannten, noch kein höchstrichterliches Urteil.
ramses90
Steht dabei das es um eine Einzelfallmaßnahme geht der Rest ist für die Be/Entfristung erstmal total irrelevant trotzdem danke für deine Antwort, lese mir den Artikel zuhause durch.
Hallo,
ein einzelner Textfetzen wie „Einzelfallmaßnahme“ hilft überhaupt nicht weiter. Wenn schon, dann braucht es den gesamten, wortwörtlichen Zusammenhang (natürlich anonymisiert.
„Einzelfallmaßnahme“ kennt das bereits genannte TzBfG nicht, sondern nur Befristungen mit Sachgrund oder ohne Sachgrund. Das ist das einzige, was rechtlich relevant ist.
Und was das Ganze im Bereich „Internet“ zu suchen hat, wenn es einen eigenen Bereich „Arbeitsrecht“ gibt, bleibt Dein Geheimnis.
&tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang.
Danke für deine Antwort. Zu allererst, ich bin Erzieherin. Kein Jurist, kein Internetfreak. Ich habe diesen bei in Windeseile und in Verzweiflung geschrieben, mich hier registriert. Kenne mich hier nicht aus, angezeigt hat es mir nicht wirklich was hilfreiches, liegt vielleicht an der Nutzung übers Smartphone wie auch immer…Sachgrund, kein Sachgrund…ich bin angestellt als Eingliederungshilfe für einen autistischen Schüler. Seit 2018. Erst war es 6 Monate befristet, dann nochmal 6 Monate, dann jeweils für ein Jahr nochmal. Letztes Schuljahr erhielt ich die Aussage das ich jetzt im kommenden Schuljahr einen Festvertrag bekommen soll. Auch der damalige Schulleiter hat die Info so erhalten. Nun will keiner was davon wissen, wie ich darauf kommen würde. Sie berufen sich darauf das es eine Einzelfallmaßnahme ist und es nur von Schuljahr zu Schuljahr verlängert wird, man wisse ja nicht ob der Schüler noch lange da ist etc pp. Mein Vertrag ist an ihn gebunden. OK, erstes Brett. Zusätzlich wollen sie statt wie seither auf 11 statt 12 Monate befristen, das sei bei allen Eingliederungshilfen so, sie müssen alle gleich behandeln. Ist aber nicht so, habe mich mit anderen unterhalten. Mein Betriebsratrat ist natürlich jetzt im Urlaub. Und ich weiss nicht was richtig und falsch ist und was und wie ich argumentieren kann
Liebe Grüße
Steffi
Und schon verschoben.
Aber nicht ich?! Suche nämlich noch muss mich in den Ferien wohl mal genauer damit befassen
Ich als Laie würde das als Sachgrund ansehen. Dann darf beliebig oft verlängert werden.
Kannst du die Passage aus dem Arbeitsvertrag, in der die Befrsitung begründet wird, hier (anonymisiert!) posten?
Hallo,
im Rahmen der Begleitung von behinderten Menschen bei Maßnahmen der Eingliederung ist eine Befristung mit Sachgrund grundsätzlich auch über mehrere Jahre zulässig. Auch das sich die Befristung nur auf die Schulzeit beschränkt und zumindest die Sommerferien ausschließt, wodurch sich die Betroffenen bei der AA melden müssen, mag man mit guten Gründen für moralisch verwerflich halten, aber auch das ist (leider) zulässig.
Und mündliche Zusagen können zwar grundsätzlich rechtswirksam sein, dafür müssen aber verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein und ein AN muß die Aussage auch beweisen können.
Und da ein Schulrektor wohl keine belastbare Aussage über die (Weiter-) Gewährung von Eingliederungshilfe durch Sozialamt, Jobcenter oder sonstige Reha-Träger machen kann, ist seine Aussage zur Entfristung völlig wertlos.
&tschüß
Wolfgang