Hallo,
ich nochmal:
Wir sind nun soweit gekommen, dass die Rahmenbedingungen der kurzfristigen Beschäftigung im Gartenbau geklärt worden sind.
Nun geht es um den Vertrag. Die AN wünscht sich die Sicherheit, nicht mitten in der Saison gekündigt werden zu können (z.B. wegen Arbeitsmangel) , und den Job auch anzutreten. (Die AG auch )
Nun finde ich viele Vordrucke für befristete Beschäftigungen, in allen sind die zu vereinbarenden Fristen der ordentlichen Kündigung aufgeführt, ausserdem die zu vereinbarende Probezeit.
Das soll beides ausgeschlossen sein.
Durchstreichen?
Oder extra anmerken, dass weder eine Probezeit vereinbart wird, noch eine ordentliche Kündigung innerhalb der Befristung möglich ist?
Ich finde als Grundlage § 15, Absatz 3,T2BfG:
„Ein befristeter Arbeitsvertrag unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im Tarifvertrag vereinbart ist.“
Geht also ohne ordentliche Kündigung und ohne Probezeit, welcher Form bedarf es?
(Dass ausserordentliche Kündigungen nicht ausgeschlossen werden können und sollen ist klar.)
Und Zusatzfrage:
Sollte oder muss gar für eine geringfügige befristete Beschäftigung der Grund (saisonal) aufgeführt sein?
(Falls das alles gut wird, soll im Herbst eine zweite Phase der Befristung sein, alles im Rahmen der gesetzlichen 70 Tage.)
Es braucht nur noch einen guten Vertrag
Über Rat freut sich
farout