Hätte noch eine Frage zu einem evtl geplanten Arbeitsverhältnis:
Es ist geplant, ein Verhältnis zu befristen für z.B. 3 Monate , mit 16-20 Stunden in der Woche.
Würde über die Knappschaft, Minijobzentrale laufen als befristetes Arbeistverhältnis.
Um Sicherheit zu haben, wünscht sich der An einen Vertrag, der auch für den Ag eine vorzeitige Kündigung ausschliesst. Für ihn, den An ,selbstverständlich auch.
Ist so etwas rechtlich möglich?
(Hintergrund: Es handelt sich um branchentypische Saisonarbeit, würde er mitten in der Saison den Job verlieren, wäre das für ihn umständlich und blöd, oft schwer, ad hoc einen Anschlussjob für die Saison zu finden.)
Wenn ja, gibt es dafür Vordrucke?
Für hilfreiche Gedanken wäre dankbar
farout