Hallo,
unser befristeter Mietvertrag endet nun morgen am 31.10.2017 wegen Eigenbedarf!
Dazu ist zu sagen, das wir hier vor schon einen befristeten Mietvertrag über 5 Jahre hatten und nun einen über 3 Jahre.
Wir haben bei der Vermieterin um eine 1 monatliche Verlängerung gebeten, da ich Schwerbehindert 80% bin und Pflegegrad 3 habe.
Die Verlängerung ergab sich daraus, weil ich keine barrierefreie Wohnung so schnell gefunden habe, entweder zu teuer oder es wurde keine barrierefreie Wohnung angeboten!
Dies wurde auch von der Vermieterin genehmigt.
Davon das der Mietvertrag nicht wieder verlängert wird, haben wir so nebenbei von ihr erfahren, als wir am 04.05.2017 um eine erneute Verlängerung des Mietvertrages gebeten haben, obwohl sie immer mal wieder hier war und sagte, natürlich verlänger wir wieder und wie bräuchten uns keine Sorgen machen!
Da wir ihr nicht glauben das Eigenbedarf der Grund ist haben wir sie bereits 2 mal aufgefordert, uns mitzuteilen wer hier nach uns einzieht.
Leider haben wir 2 mal keine Antwort auf unsere beiden Einschreiben mit Rückschein erhalten!
Müssen wir noch ein 3. mal nachfragen?
Soweit wir wissen, muss sie uns dieses mitteilen.
Wir haben durch den Umzug und die viel teurere Wohnung einen großen finanziellen Schaden und werden, wenn sie uns nicht mitteilt wer hier einzieht, wohl zum Anwalt müssen und dann evtl Klage einreichen müssen auf Schadensersatz, zumal sie hier im Dorf erzählt, das sie wieder vermiten will, nur nicht an uns!!!
Mit freundlichen Gruß,
dragsterrobby
Hallo,
wurde dir nicht als Antwort auf einer der vorherigen Fragen bereits gesagt, dass die Befristung vermutlich unwirksam war?
Und wenn doch wirksam war:
Ein befrsiteter Vertrag endet mit Ende der Frist.
Irgendwie läuft das alles ziemlich verquer.
Entweder gibt es eine wirksame Befristung, dann wäre eine Kündigung nicht nötig gewesen.
Oder es gibt sie nicht, dann hätte man der Vermieterin nur mitteilen sollen, dass die Kündigung als unwirksam angesehen wird und man sie nicht akzeptiert.
Ihr habt aufgegeben, ohne zu kämpfen. Ach so.
Und jetzt wollt ihr Schadenersatzansprüche stellen?
Hallo,
Das bezog sich auf dem vorher gehenden Mietvertrag, in dem nichts angegeben war bei der Endung vor 3 Jahren.
Der Mietvertrag endet wegen Eigenbedarf!
Deswegen haben wir versucht so schnell wie möglich etwas neues barrierefreies zu bekommen, was uns auch gelungen ist, allerdingsmit einem Monat verspätung aber mit Genehmigung unserer Vermieterin.
Wir wollen Schadensersatzansprüche stellen, weil wir stark vermuten, das der Grund „Eigenbedarf“ nicht stimmt.
Deswegen unsere schon 2 fache Nachfrage, wer hier einzieht, die sie uns einfach nicht beantwortet, sie aber müsste!
Die Frage war nun, ob wir noch ein 3. mal per Einschreiben nachfragen müssen/sollten?
Denn soweit wir wissen, muss sie uns es mitteilen bei Eigenbedarf!
MfG. dragsterrobby
Also war beim letzten Vertrag ein zulässiger Grund für die Befristung angegeben? Und dieser Vertrag endet ganz normal am 31.10.?
Nö. Wenn der Vermieter nicht antworetet, ist das sein Problem.
Zitat aus https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/558/wann-befristete-mietvertraege-gueltig-sind/
„Bis wann muss der Vermieter dem Mieter mitteilen, ob er von der Befristung Gebrach macht?
Frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung, kann der Mieter beim Vermieter nachfragen, ob der Befristungsgrund weiterhin Bestand hat und verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats eine Rückmeldung gibt. Sollte diese Mitteilung erst später erfolgen, verlängert sich das Mietverhältnis um den Zeitraum der Verspätung – so der Mieter das verlangt. Wenn der Mieter aber nicht nachfragt, gilt das im Mietvertrag vereinbarte Ende.“
Ihr habt nachgefragt, also…
Mir ist noch was aufgefallen:
Das war zimelicher Unsinn von Euch. Wenn die Befristung nicht genutzt wurde, muss man keine neue Befristung machen, soindern der Mietvertrag ist ganz einfach unbefristet. Offensichtlich seid Ihr ziemlich Ahnungslos, was Mietrecht angeht. Deshalb solltet Ihr DRINGEND in den Mieterschutzbund eintreten und Euch bei allen Mietsachen beraten lassen!
Gruß
anf
Zusatz:
Sofern der erste Vertrag eine unwirksame Befristung hatte (weil kein treffender Grund angegeben war), wurde dieser Mangel durch den zweiten Vertrag wohl (im Sinne des Vermieters) geheilt.
Zumindest hab ich es so verstanden.
Zur Nachfrage:
Nachgefragt wurde ja nicht „Gibt es noch den Grund der Befristung“, sondern „Wer wird denn einziehen?“. Zudem völlig unklar, was es mit der „Kündigung wegen Eigenbedarf“ (eine ordentliche Kündigung) beim befristeten Mietvertrag auf sich hat. Sind befristete Mietverträge nicht eigentlich nur außerordentlich kündbar???
Großes Kuddel-Muddel. Auch nicht klar: Bedurfte es überhaupt einer Kündigung oder wäre der Vertrag sowieso am 31.10.ausgelaufen? Wurde jemals ein Widerspruch abgeschickt? Auf einen Brief „Wer zieht denn da ein?“, der nicht mit der klaren Aussage verbunden ist „Wir erkennen die Kündigung nicht an.“, würde ich als Vermieter wohl auch nicht antworten.
Ich kapiere nicht, WAS hier eigentlich genau abgelaufen ist.
Aber offensichtlich hat man sich mit dem Auszug arrangiert, hat die Kündigung akzeptiert und will nun nur noch etwas Geld aus der Sache schlagen.
Sehe ich ganz genauso. Dieser Drops ist schon lange gelutscht.
Ich auch nicht. Ist halt immer ein Problem, wenn sich ein Laie auch noch unklar ausdrückt und auch auf Nachfrage nicht Klartext reden mag.
Gruß
anf
Hallo,
ich habe es genau beschrieben, es ging nur darum ob ich unsere Vermieterin noch ein 3. mal anmahnen muss, wer hier nach uns einzieht!
Es geht auch nicht darum;
Sondern ich bin Schwerbehindert 80% und habe Pflegegrad 3.
Wir mußten uns nun schnell eine barrierefrei Wohnung suchen, was schnell garnicht möglich ist und wenn überhaupt unbezahlbar ist!
Ich brauche für eine Wohnungsbesichtigung eine Genehmigung von der Pflegekasse für einen Transport, dies dauert in der Regel auf dem Postweg min. eine Woche!! In der Zeit ist eine barrierefreie Wohnung die günstig ist längst vergeben!!!
Also blieb nur ein Angebot übrig was aber viel teurer war. Um nicht als behinderter Mensch auf der Straße zu landen, haben wir die angebotene Wohnung angenommen und auch bekommen.
Nur darum geht es bei einer evtl. Schadensersatzforderung.
MfG. dragsterrobby
Ich befürchte, dass es überhaupt keine Auskunftspflicht des Vermieters gibt.
Nein, nein, nein!
Schau dir doch mal alle Fragezeichen an, die sich in den Antworten auf deinen Artikel befinden.
Nö. Ihr konntet, wenn die Befristung wirksam war, seit JAHREN eine neue Wohnung suchen. Das Ende stand die ganze Zeit fest.
Und das ist völig unabhängig von irgendeinem Pflegegrad.
Wie Du auf irgendwelche eventuellen Schadensersatzansprüche kommst ist mir völlig schleierhaft. Aber auch das hat man Dir schon gesagt.
Aber wenn Du nicht auf Rückfragen antworten willst, wird Dein Problem auch Dein Problem bleiben.
Gruß
anf
Ich denke es ist alles gesagt von meiner Seite!
Irgendwie schreiben wir immer aneinander vorbei!
Egal, es liegt jetzt beim Anwalt.
Vielen Dank für die div. Antworten.
MfG. dragsterrobby
Na endlich!
Gruß
anf
Global betrachtet ca. drei Jahre zu spät.
Bezüglich der aktuellen Situation dagegen nur sechs Monate zu spät.
Viel Glück.