Befristeter Vertrag und Schwerbehinderung

Hallo liebe Experten,

eine Frage die mich beschäftigt möchte ich Euch stellen.

Was geht in einem Arbeitgeber vor, wenn man ihm mitteilt, dass der Arbeitnehmer eine Schwerbehinderung von 40% hat?

Der Arbeitnehmer hat einen befristeten Vertrag und man könnte annehmen, dass man den Vertrag wegen der Schwerbehinderung nicht entfristet. Der befristete Vertrag wurde schon verlängert und somit ist nur eine Entfristung des Vertrages in einen unbefristeten Vertrag möglich oder eben das Auslaufen des Vertrages.

Es ist bekannt, dass man den Vertrag, ohne irgendwelche Gründe zu nennen, auslaufen lassen könnte - könnte es sein, dass der Arbeitgeber, ohne das zu sagen, dem Arbeitnehmer wegen der Behinderung keinen Festvertrag gibt, obwohl es eine mündliche Zusage gab, den befristeten Vertrag in ein unbefristeten umzuändern?

Es könnte doch sein, dass der Arbeitnehmer einen Verschlimmerungsantrag stellt und er dann vielleicht 50% oder mehr Schwerbehinderung anerkannt bekommt und somit der Arbeitnehmer mehr Rechte und mehr Schutz hat.

Liebe Grüße

Heike

Was genau möchtest Du wissen?
Hi!

Was geht in einem Arbeitgeber vor, wenn man ihm mitteilt, dass
der Arbeitnehmer eine Schwerbehinderung von 40% hat?

Das kommt vermutlich auf den AG an! Arbeitgeber sind Menschen!
Einige sind Arschlöcher (ca. 3%),
einige sind „Samariter“,
andere würden schon gerne, sehen aber ein zu großes Risiko für das Unternehmen und somit den Rest der Belegschaft,
wieder andere brauchen noch einen Schwerbehinderten für ihre Statistik,
und es gibt sicherlich welche, denen das völlig egal ist!

Der Arbeitnehmer hat einen befristeten Vertrag und man könnte
annehmen, dass man den Vertrag wegen der Schwerbehinderung
nicht entfristet. Der befristete Vertrag wurde schon
verlängert und somit ist nur eine Entfristung des Vertrages in
einen unbefristeten Vertrag möglich oder eben das Auslaufen
des Vertrages.

Oder es wird ein sachlicher Grund gefunden…

Es ist bekannt, dass man den Vertrag, ohne irgendwelche Gründe
zu nennen, auslaufen lassen könnte - könnte es sein, dass der
Arbeitgeber, ohne das zu sagen, dem Arbeitnehmer wegen der
Behinderung keinen Festvertrag gibt, obwohl es eine mündliche
Zusage gab, den befristeten Vertrag in ein unbefristeten
umzuändern?

Klar könnte das sein!

Es könnte doch sein, dass der Arbeitnehmer einen
Verschlimmerungsantrag stellt und er dann vielleicht 50% oder
mehr Schwerbehinderung anerkannt bekommt und somit der
Arbeitnehmer mehr Rechte und mehr Schutz hat.

Es könnte auch sein, dass er die 40 % behält, aber einen Gleichstellungsantrag bewilligt bekommt, und somit ebenfalls mehr Rechte und Schutz hat!
Aber ein Recht auf die „Entfristung“ (schöne Wortschöpfung) bekommt er auch mit 100 % nicht!

Sei mir nicht böse, aber irgendwie verstehe ich Deine Frage nicht wirklich.

LG
Guido

Hallo Guido,

erst einmal vielen Dank.

Vielleicht habe ich mich zu umständlich ausgedrückt, aber Deine Antworten passen zu meinen Fragen.

LG

Heike

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Hallo Heike*,

erst einmal vielen Dank.

gönn ihm doch auch ein Sternchen.

Vielleicht habe ich mich zu umständlich ausgedrückt, aber
Deine Antworten passen zu meinen Fragen.

Ciao maxet.

Sternchen
Hi,

danke für den Hinweis, hab ihm ein Sternchen gegeben - hatte ich vergessen…

LG

Heike

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Huhu!

*lach*
Danke!

Weiß gar nicht mehr wohin mit denen :wink:

LG
Guido

Hallo Heike,

erst einmal terminologisch beachten: Behinderung = unter 50 %, Schwerbehinderung 50 % oder mehr.

Für Schwerbehinderte gibt es besondere Rechte, nämlich Zusatzurlaub (1 Woche) und Kündigungsschutz (kein Schutz vor Auslaufen von Befristungen). Also erst einmal unpraktisch für den Arbeitgeber.

Es gibt aber auch eine Anrechnung auf die Pflichtabgabe pro Arbeitsplatz, wenn der Arbeitgeber nicht schon so viele Schwerbehinderte beschäftigt wie gesetzlich vorgesehen (da gibt es ja nicht sehr viele Arbeitgeber), da spart er wieder ein bißchen.

Die meisten Arbeitgeber denken auch, dass sich eine Schwerbehinderung zwangsläufig auch in einem erhöhten Krankenstand niederschlägt, obwohl das nun gerade nicht der Fall sein muss (aber natürlich kann). Der Mann mit nur einem Bein und / oder einem Auge im Büro mag vielleicht schwerbehindert sein, das heißt aber noch lange nicht, dass er schlechter arbeitet oder gar mehr krank ist als jeder andere Kollege.

Als Behinderter unterhalb der Schwerbehinderung, also mit 30 oder 40 % kann man bei der Agentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag stellen, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist. Gibt zwar keinen Zusatzurlaub, aber Kündigungsschutz. Nützt nur ebenfalls nichts gegen eine Befristung.

Also rein vorsorglich: Nix sagen, bis nicht verlängert ist.

Grüße
EK

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Danke
Hallo EK,

vielen Dank für die Information, die war für mich sehr interessant. Nur leider weiß der Arbeitgeber von den 40% Schwerbehinderung und nun habe ich den Eindruck, dass er aufgrund dessen, den Vertrag nicht entfristet.

Liebe Grüße Heike

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