Hallo Diana,
das ist ja spannend. Offenssichtlich hat sich da vile bewegt, und mit den Bildern von „per Seil zusammengeknoteten Stöckchen“ hat das nichts mehr zu tuen.
Zu deinem Anwendungszweck:
Wenn das Gerüst selber nicht begangen wird, sondern nur zum „Präsentieren von Kunstwerken“ dient, man also durch aber nicht auf dem Gerüst „flaniert“ hätte ich erstmal keine Bedenken, solnage man das schön kräftig (was immer das sein mag
) ausbildet. (Zumindest wüßte ich nicht, welche Regeln, da ja öffentlich zugänglich, da greifen könnten. Sind das dann sog. fliegende Bauten?)
Frag doch mal bei dem Hersteller nach, ob es eine bauaufsichtliche Zulassung (ich meine so heißt das) vorliegt. Diese dürfte dann aber auch nur für deren Prdukte gelten. Oder der kann dir sagen, was man da zu beachten hat.
Viel Spass bei der Ausstellung und mich würde schon interessieren, ob dein Wunsch in Erfüllung gehen konnte.
mfg
Dirk.Pegasus