Hallo,
nehmen wir einmal an, eine Frau, geboren im April 1949, stellt einen Antrag auf Altersrente im Januar 2014. Sie hat im Laufe ihres Lebens 22 Beitragsjahre erreicht. Die letzten 20 Jahre wurden keine Beträge gezahlt.
Nun kommt der Rentenbescheid. Überraschender Weise bekommt sie aber keine Rente ab dem 65. Lebensjahr, also ab April 2014, sondern die Rentenzahlung soll erst ab August 2014 erfolgen (auch nicht rückwirkend, sondern wirklich erst ab August).
Im Rentenbescheid ist nicht erläutert, warum dies so ist.
Kennt jemand den Grund, warum sie nicht ab dem 65. Geburtstag die Rente bekommen soll? Steht das tatsächlich irgendwo in einem Gesetz? Ggf. in welchem?
Danke für jede Antwort