Beginn einer Zinszahlung

Anfang 2010 habe ich einen Darlehensvertrag mit einer Gesellschaft (Geldanlage) abgeschlossen. Darin steht folgendes:

§2 Zinsen: Die Gesellschaft hat den Darlehensbetrag mit 6 % p.a. zu verzinsen. Die jeweils aufgelaufenen Zinsen sind zum 31.12. eines jeden Jahres (erstmalig 2011) fällig.

Wie ist das zu verstehen? Wird das Jahr 2010 auch schon verzinst aber die Zinszahlung erfolgt erst 2011 oder erfolgt die Verzinsung des Darlehens erst ab 2011?

Danke für Ihre Antwort.

Hallo,

das wird wohl in einem Rechtsstreit enden…

Ich sehe es so: Grundsätzlich hat die Fälligkeit nicht das Geringste mit der Enstehung zu tun. Es gibt schließlich eine Menge Verträge, bei denen die Gesamtfälligkeit erst am Vertragsende erfolgt.Das ist in gewissen Anlageformen nicht unüblich.

Aus kaufmännischer Sicht ist vereinfacht die Fälligkeit der Zeitpunkt, an dem bezahlt werden muss, nicht der, an dem die Forderung entsteht. Schließlich kann eine Forderung auch im voraus fällig sein.

Stutzig mach mich das Wort „jeweils“. Denn daraus könnte man tatsächlich auch den Schluß ziehen, dass in Verbindung mit „erstmals“ gemeint ist, dass erst ab diesem Zeitpunkt Zinsen überhaupt anfallen.

Ich rate Ihnen da dringend, einen Fachanwalt aufzusuchen, alles andere ist Kaffeesatzleserei…