Beginn Handyvertrag nach Online Abschluss

Hallo zusammen,

oftmals kommt es ja vor, dass es es zwischen Abschluss des Handyvertrags (telefonisch / online) ein paar Tage dauert bis die Ware und die Sim Karte beim Kunden antreffen. Zusätzlich hierzu kann es vorkommen, dass bei einem Neuabschluss das gewünschte Handy, welches Vertragsbestandteil ist, nicht lieferbar ist. Wie verhält sich das mit der Bezahlung für den Vertrag. Ab wann beginnt der Vertrag? Ab Lieferung der Sim-Karte? Ab Lieferung des Handys oder sofort?

Kann ein Anbieter den Tag an welchem das Telefonat stattgefunden hat als Vertragsbeginn festlegen ob wohl zu diesem Zeitpunkt weder SimKarte noch Handy dem Kunden vorliegen?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen .

VG

Würden die dir was nützen ?
Guck in den Vertrag, was da steht wann er beginnt und ab wann gezahlt werden muss.

Mit einer Handylieferung hat es nichts zu tun. Mit der SIM schon eher.
Es geht sicher darum wann Du den Vertrag nutzen könntest, also rein technisch. Nicht wann du deine Geräte tatsächlich erstmals nutzt. Und wenn Du noch gar kein Gerät hast um es zu nutzen ? Das ist dein Problem, nicht das des Anbieters der Dienstleistung.

MfG
duck313

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Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Ich würde zwar erstmal davon ausgehen, dass ich einen Handyvertrag, welchen ich inklusive Handy abschließe auch nur mit Gerät nutzen kann, jedoch ist das dann wohl nicht so.

Anbei ein Beispiel:
Ein Neukundenvertrag wird am 03.01.2022 telefonisch abgeschlossen (Handy + SIM). Versand erfolgt aufgrund Lieferprobleme bzgl. Handy erst 2 Wochen später. Erhalt der Ware ist am 19.01.2022.
Kann der Anbieter den Vertragsstart auf 03.01.2022 festlegen?

Anderes Beispiel:
Da sich das Handy verzögert, erfolgt nach Abschluss des Vertrags nur der Versand der SIM. Erhalt der SIM ist am 06.01.2022.
Wann würde hier der Vertrag starten?

MFG

Solange eine Bestellung oder ein Auftrag nicht vollständig erfüllt ist, gibt es in manchen Branchen (z.B. Bau oder Softwareentwicklung) Abschlagzahlungen. Die Bedingungen sind aber vorher zu vereinbaren.

Unvereinbarte Teillieferungen, die nicht genutzt werden können (z.B. SIM Karte ohne Gerät) bedingen nach meiner Einschätzung keine Zahlungspflicht. Dagegen wäre zu überlegen, wie lange ein Auftraggeber die Teillieferungen aufbewahren muss bzw. Schadenersatz verlangen kann, wenn er sich die Teile (Leistungen) anderweitig beschaffen muss.

Genaueres wird @anon58271165 wissen.

Leider weiß er nichts Genaueres.

Das kann er. Wenn das so im Vertrag steht, den du angenommen hast. Sagt:


(Siehe Kapitel „Wann beginnt ein Mobilfunkvertrag zu laufen?“)

Das schrieb ich doch.
Ab Erhalt der SIM könntest du den neuen Vertrag nutzen. Also ab da zählt es.
Ob du ein Handy hast ist doch dem Anbieter egal und darf es auch sein !
Gibt es etwa Geld zurück wenn man sein Handy verliert oder es defekt wird um man es so nicht nutzen kann ?
Nein !

Aber auch dann, wenn man Handy UND Sim beim selben Anbieter bestellt hat?

Ja, sehe ich so.
das ist doch eine Zugabe, bei Neuvertrag. Andere geben vielleicht einen Einkaufsgutschein oder eine Espressomaschine dazu.

Der Frager macht sich schon jetzt Sorgen was wäre wenn ? Wenn er ab Januar die Monatsgebühr zahlt und sein Handy oder die SIM noch nicht vorliegen hat. Das ist doch weder sicher noch überhaupt zu erwarten.
Ungelegte Eier also. :blush:

Bei einer Vertragsverlängerung ist das für mich nachvollziehbar. Man hat einen Vertrag und auch ein Handy und verlängert anschließend nochmal um 2 Jahre. Wenn dann die Lieferung vom Handy etwas dauert, kann ich ja dennoch telefonieren.

Ohne Handy kann ich aber die SIM nicht nutzen. Man darf den Fall nun ja leider nicht konkretisieren, aber gehen wir mal davon aus, dass der Vertrag abgeschlossen wurde und nun tatsächlich dieses Problem besteht. Der Vertrag läuft und das Handy kann erst in 4 Wochen geliefert werden.

Die SIM kann also nicht genutzt werden…

Wie wärs mit Widerruf? Oder zwischenzeitlich anderes Gerät nutzen?

Oder auch den Vertragspartner darauf ansprechen: z. B.
Gutschrift
Leihgerät

Es dürfte auf die Vertragskonstellation ankommen.

Wenn Du (bewusst oder unbewusst) zwei getrennte Verträge abschließt, rennt der Mobilfunkvertrag los, egal ob das Gerät da ist oder nicht. Insbesondere bei den Vermittlungsportalen würde ich da genauer hinschauen, mit wem am Ende die Verträge geschlossen werden. Hier ist dann der Vermittler derjenigen, der was versprochen hat und somit (noch) nicht erfüllt hat.

Handelt es sich um einen zusammenhängenden Vertrag, so dürfte es erst losgehen, wenn Du alles hast oder die SIM nutzt. Ich würde die SIM erst auspacken, wenn alles andere auch da ist. Allerdings sehen das die Anbieter naturgemäß anders und sitzen sowas gerne mal aus.

Es gibt aber ein ganz einfaches Mittel, solche Situationen zu vermeiden … gar nicht erst das End-Gerät mit einem Mobilfunkvertrag finanzieren! Ist in vielen Fällen eh eine der teuersten Varianten.

Hallo zusammen, vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.
Selbstverständlich spricht man den Vertragspartner darauf an, es ist aber von Bedeutung zu wissen wie die Rechte sind und was hier ggf. auch das Gesetz vorsieht.

Ein getrennter Abschluss ist mit Sicherheit die einfachste Variante und überwiegend günstiger, aber nicht immer :wink: und das nicht nur bei unseriösen Anbietern.