… eigentlich eine eher semantische Frage, aber interessiert mich einfach doch:
Ich bin in einem Brandfall der Geschädigte, die Brandstiftung (nachgewiesen) fand letzten Dezember an meinem unmittelbaren Arbeitsplatz (als Angestellter) statt.
Überhaupt kein Thema, dass ich dazu mehrmals mit dem zuständigen KHK der Abteilung Brandstiftung vom hiesigen Polizeipräsidium Gespräche führte, gerade weil es eben um Täterwissen ging.
(Und es ist inzwischen auch geklärt, wer es war … ein frustrierter Auszubildender …)
Was mich jetzt aber interessiert:
Warum heißt es in den von mir unterschriebenen Protokollen eigentlich immer „Zeugen- Vernehmung“ und nicht „Zeugen- Befragung“ oder ähnlich neutral???
… in meiner laienhaften Sicht hat die Formulierung „Vernehmung“ immer ein klein wenig die Konnotation von „suspekt“, auch wenn der Kopf sagt, dass es natürlich ganz klar&selbstverständlich das Einvernehmen meiner Aussagen war.
Gibt es einen tieferen Grund für diese Wortwahl - oder ist das einfach irgendwie historisch gewachsen?
(So wie ich aufgrund eines Todesfalls in der Familie seit 1 Woche den Unterschied zwischen „Erbe“ und „Vermächtnis“ kenne.)
Übrigens an dieser Stelle ein Lob: Die Jungs von der Brandabteilung waren absolut professionell - man fand eine DNA-Spur an einer weggeworfenen Streichholzschachtel, welche letztendlich zum Brandstifter führte. (Eigenlob: Auf die ich hingewiesen hatte, die Polizei hatte wiederum sie tatsächlich übersehen.)
Stefan