Moin,
die künftige Ampelkoalition will §219a StGB „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ streichen.
Ich möchte den Begriff „Werbung“ hier besser verstehen. Ist es richtig, dass dieser Begriff hier oder juristisch allgemein nicht das meint, was man gemeinhin damit bezeichnet? Also den Versuch, Leute zu bewegen eine Ware oder Dienstleistung zu konsumieren / zu kaufen in dem man die positiven Eigenschaften, ich nenne es mal „überzeichnet“?
Im Gesetzestext heißt es ja auch: „Wer öffentlich … anbietet, ankündigt, anpreist“
Also ist hier mit Werbung einfach die öffentliche Bekanntgabe gemeint, ja?
Danke und VG,
J~