Begriff "Werbeverbot" wie zu verstehen?

Moin,
die künftige Ampelkoalition will §219a StGB „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ streichen.
Ich möchte den Begriff „Werbung“ hier besser verstehen. Ist es richtig, dass dieser Begriff hier oder juristisch allgemein nicht das meint, was man gemeinhin damit bezeichnet? Also den Versuch, Leute zu bewegen eine Ware oder Dienstleistung zu konsumieren / zu kaufen in dem man die positiven Eigenschaften, ich nenne es mal „überzeichnet“?
Im Gesetzestext heißt es ja auch: „Wer öffentlich … anbietet, ankündigt, anpreist“

Also ist hier mit Werbung einfach die öffentliche Bekanntgabe gemeint, ja?

Danke und VG,
J~

§ 219a: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__219a.html

Unter „Werbung“ ist hier eben das zu verstehen, was in der Vorschrift steht: seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise anbieten, ankündigen usw. Wer das macht, macht sich strafbar; auf den Begriff „Werbung“ kommt es bei der Anwendung der Strafnorm nicht an. Der Jurastudent, die Staatsanwältin, das Gericht usw. prüfen also nicht, ob der Beschuldigte geworben hat, sondern ob er um seines Vermögensvorteils wegen … usw.

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Die Diskussionen zu diesem Thema zeigen immer wieder das der Grad zwischen „ich tue das, um Menschen zu helfen und bekomme etwas Geld dafür“ und „die Person macht das, um Kohle zu scheffeln und schiebt andere Argumente vor“ recht fließend ist.

Und dementsprechend verstehen einige Menschen „Ich informiere über Schwangerschaftsabbrüche und wie sie in meiner Klink durchgeführt werden“ schon als Werbung in dem Sinne, den @anon58271165 beschreibt.

Es dürfte für Ärzte schwierig sien, nachzuweisen, dass die Ihren Beruf nicht des Vermögensvorteils wegen ausüben - es sei denn, die könnten nachweisen, dass sie sämtliche Einnnahmen daraus zum Beispiel spenden und ihren Lebensunterhalt zum Beispiel aus der Vermietung von Immobilien bestreiten. (Gleiches müsste natürlich für das restliche Personal gelten. Sonst würde vielleicht noch die Putzfrau einen Vermögensvorteil aus der Abtreibung ziehen…)

Grüße
Pierre

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Die Werbung darfst du bei Ärzten nicht wie bei anderer Werbung sehen - also keine Plakatwände, Radio-, Fernseh-, Kinospots. Vielmehr dürfen Sie jetzt genau so werben, wie es das Standesrecht (ich meine, da ist das geregelt) zulässt. Bisher ist bereits der Hinweis, dass man in der Praxis auch Abtreibungen vornimmt, verboten - demnächst darf im Internet oder Praxisbroschüren darauf hingewiesen werden.

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danke @anon58271165, so wird die Sache klarer! Auch @Pierre und @hawethie danke ich für ihre Antworten!

VG!
J~

Also kostenlos wäre erlaubt gewesen?
Dass da den Leuten nix eingefallen ist…

Ist es. Die Bundesärztekammer, die BTW gar keine Kammer, sondern ein Verein ist, gibt Listen mit Ärzten und Institutionen heraus, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

VG
J~