Hallo,
vielen Dank für Dein ausführliches Posting.
interessante Überlegung, aber in der heutigen Zeit nach meinen
Erfahrungen gar nicht mehr möglich. Die Banken, die ich kenne
eröffnen Konten für Dritte (selbst Sparbücher) nur mit deren
Unterschrift.
Ah, interessant, aber war das früher mal möglich? Meinen Recherchen nach war es das.
Gehen wir jetzt mal davon aus, dass es doch jemand eröffnet
hat. Dann ist das steuerliche recht einfach. Die Bank
berechnet zum Jahresende die Zinsen und behält (ohne
Freistellungsauftrag) die 25% Abgeltungssteuer zzgl. Soli ein.
Dementsprechend hat der Kontoinhaber (in deiner Formulierung
ist das glaube ich dein Begünstigter) die Steuern gezahlt.
Wieso zahlt der Kontoinhaber die Steuern? Wäre es nicht logisch, wenn der, der „die Suppe einbrockt“ auch die Steuern zahlt? Entbehrt nicht des Witzes, denn die Suppe ist ja sicher angenehm, aber wenn man’s genau nimmt, kann der, auf dessen Namen nun das Konto läuft, das ganze auch ablehnen (z.B., wenn er / sie das Konto bekommt, wenn der, der es eröffnet hat, stirbt).
Zu b)
Jetzt kommt es auf die Konstellation an. Bisher habe ich dich
so verstanden, dass Herr A in die Bank geht und sagt: Bitte
ein Sparbuch für Herrn B eröffnen.
Ganz genau so war es auch gemeint.
(mal angenommen die Bank
macht das). So ist an keiner Stelle dokumentiert, dass es
irgendeine Regelung gibt.
Hm, aber Deiner Meinung nach zahlt doch immerhin der, auf dessen Namen das Konto läuft, die Steuern- das ist also schon geregelt.
Üblich z.B. zum Thema Tod ist eine Verfügung zu Gunsten
Dritter im Todesfall. Hierbei eröffnet der „Anleger“ das Konto
auf seinen eigenen Namen und schließt diese Vereinbarung mit
der Bank (meist gegen Gebühr) ab. In diesem Fall muss der
Anleger Erträge versteuern und der Gläubiger Übergang findet
erst mit dem definierten Ereignis statt. In diesem Fall kann
vereinbart werden, dass die Bank den Begünstigten (und neuen
Gläubiger) informiert.
Ah, das klingt irgendwie sinnvoll…
Nach meinem Kenntnisstand wird dieses wie eine Schenkung
beurteilt.
Mit der entsprechenden Versteuerung, wie ich vermute .
Aber auch dies ist wieder komplizierter, da es
einen Unterschied macht, ob auf der Verfügungserklärung der
Begünstigte zu Anfang gleich mit unterschreibt oder halt
wirklich erst mit dem Ereignis informiert wird.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Ja, die Verwirrung bleibt etwas, aber egal…
Gruß
Wilfried