Folgender Fall…
Ein Vater hat einen von seinen vier Söhnen bei seiner Lebensversicherung als Begünstigten eingetragen, wenn er mal stirbt. Der Fall ist eingetreten, jedoch ist der Begünstigte schon weit vorher verstorben. Der Versicherung war nicht bekannt, das der Begünstigte schon verstorben war. Wer hat jetzt Anrecht auf diese Lebensversicherung. (Testament liegt nicht vor). Der Sohn des verstorbenen Begünstigten, die Witwe oder die Brüder ? Oder keiner ?