Hallo,
um es nochmals konkret zu beschreiben:
Der behandelnde Arzt muß konkret beschreiben,
a. in welchen Punkten er dem Amtsarzt widerspricht
b. aus welchen medizinischen Gründen er widerspricht
c. wie sich die Punkte, in denen er widerspricht, auf die Prüfungsfähigkeit auswirken.
Dafür reichen keine 2-3 hingerotzten Sätze, aus denen die meisten Atteste bestehen.
Du solltest Dich nicht wundern, wenn der Facharzt keine Lust dazu hat oder aber ihm dämmert, daß er aus Gefälligkeit mit seinem Attest etwas voreilig war.
Und wenn Dein Facharzt tatsächlich bereit ist, eine solche Widerlegung zu schreiben, wird er dafür höchstwahrscheinlich eine Vergütung in nicht unerheblicher Höhe verrechnen, da eine solche Leistung nicht zum Katalog der GKV gehört.
Wenn Du Deinen Facharzt am Dienstag aufsuchst, kannst Du ihm evtl. die Argumentation erleichtern, wenn Du den Amtsarzt im Netz findest und evtl. etwas über seine Grundqualifikation herausfindest.
Es wäre bei Behördenärzten nicht unüblich, daß zB ein gelernter Urologe sich über Lungenkrankheiten auslässt.
&tschüß
Wolfgang