Behalte ich meine Witwerrente, auch wenn ich mit einer anderen Frau NUR zusammenziehe?

Nach dem Ableben meiner Frau, beziehe ich eine Witwerrente.
Nun habe ich eine Frau kennengelernt, die ebenfalls Witwenrente bezieht.
Wie würde es sich auf unsere Renten auswirken, wenn wir zusammenziehen würden? Ist es richtig, daß dann wir beide unsere Renten verlieren würden?

Ganz liebe Grüße, Robser0

Laut


gibt es keine Abzüge solange man nicht heiratet.
Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.
Gruß Michael

Herzlichen Dank.
LG Norbert

Hallo Norbert,

das Problem betrifft mich ebenfalls, allerdings in Österreich.
Und bei uns wird ausdrücklich „neuerliche Eheschließung“ als Begründung für die Beendigung der Witwen- bzw. Witwerpension genannt.
Wer den Ehepartner durch Tod verliert ist verwitwet. Dieser Familienstand wird durch eine neuerliche Eheschließung beendet, denn dann ist man (wieder) verheiratet.
Ich könnte mir vorstellen, dass das bei euch auch so ist.
Ansonsten: Bei einem Juristen nachfragen, welche Gründe genau die Beendigung der Witwen-/Witwerpension bedingen.
Das kann Ärger (und empfindliche Geldeinbuße) vermeiden.
Zu überlegen ist - zumindest bei uns - ob die Pension eines Lebenspartners (gleiche Adresse) bei Förderungen (Haussanierung,…) herangezogen werden kann (kann sie, bei uns…)

Gruß

dafy

Hallo.

Solange man nicht standesamtlich heiratet.
Das kirchliche Ehesakrament hingegen hat keinen Einfluß auf die Witwenrente. Ich kenne zumindest einen Fall, in dem das so gemacht wurde.

Gruß

Kannitverstan

bei uns setzt die kirchliche Heirat die standesamtliche Heirat voraus!

Aber nicht bei Witwe®n, die schon standesamtlich verheiratet waren. Guckst du hier.

Gruß,

Kannitverstan

Also kann man davon ausgehen, dass es diese Möglichkeit nur in der katholischen Kirche gibt!

Hallo Dafy,

ja in Deutschland fällt nur dann die Witwenrente weg, wenn der Betreffende wieder heiratet.

Gruß Apolon