Hallo liebe Fachleute,
ich habe mir den „Gesetzentwurfder BundesregierungEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabaker-zeugnisse und verwandte Erzeugnisse“ durchgelesen, und wurde an einer Stelle wirklich neugierig.
(Das Dokument ist über die googlesuche leicht zu finden, so brauche ich es denke ich nicht zu verlinken.)
Dort heisst es nämlich unter 8.1.1:
„[…] (1)Es ist verboten,1.als Hersteller bei Tabakerzeugnissen eine nicht zugelassene Bestrahlung mit ultravio-letten oder ionisierenden Strahlen anzuwenden,[…]“
Gut, es ist wahrscheinlich auch verboten, dem Tabak Rattengift beizumischen, bevor man ihn in Umlauf bringt, verzeiht meinen Sarkasmus, aber es muss doch einen Grund geben, warum man dies hier so explizit erwähnt, oder?
Und diesen Grund wüsste ich gerne. Also wird das tatsächlich gemacht? Wenn ja: Warum? oder wurde das früher so gemacht?
Vielleicht kennt ja auch einer von Euch die Praxis der Bestrahlung in einem anderem Industriezweig, wenn ich raten müsste dann vlt. zur Abtötung von Keimen? Somit möchte ich dies mit meiner zweite Frage verbinden: Was bedeutet in diesem Zusammenhang „Nicht zugelassen“? Ist es also in bestimmtem Rahmen erlaubt?
Es ist ja bekannt, dass die Tabakplfanze gerne radioaktive Partikel aus der Luft filtert, und googelt man nach der Begriffskombination „Ionisierende Strahlung Tabak“ so findet man auch sehr viele Treffer zu dieser Thematik, nicht aber zum Thema Bestrahlung von Tabakerzeugnissen - dort findet man hingegen dann auch wieder nur Vergleiche vom Tabakrauchen zu der Anzahl an Röntgenuntersuchungen die man für die gleiche Dosis bräuchte.
Ich erwähne dies nur, damit es nicht als einzigste Antwort wieder eine verlinkte Googleanfrage gibt.
Und das es gesünderes als den Tabakverbrauch gibt, braucht hier auch nicht erneut erörtert zu werden, mich interessiert wirklich nur ganz konkret o.g. Technik.
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!