Behandlung Zahnarzt nicht antreten

Hallo,

Ich habe mit meinem Zahnarzt einen Heil und Kostenplan bei der Krankenkasse eingereicht. Behandlungstermin vereinbart, schon vor Beginn abgesagt weil von Za enttäuscht. Plan noch nicht genehmigt.
Kann mir der Za wegen der Terminvereinbarung mit nachgefolgtem Rücktritt eine Rechnung stellen?

Wie weit liegt der Termin in der Zukunft?

Hast irgendwelche regelnde Dokumente unterschrieben? Wenn ja, was steht da bzgl. Terminabsagen drin?

Hallo,
also ich kann mich an ähnlich gelagerte Fälle aus meiner Praxis erinnern, da war es bei einem Teil so, dass die Zahnärzte/innen eine Rechnung für die Erstellung des Heil- und Kostenplans, was mit Zeit und Untersuchungen und Schriftarbeit verbunden war ausstellten, wenn es nicht zur Behandlung kam. Und damals bekamen diese Zahnärzte/innen auch recht und die (Nicht)Patienten musste eine entsprechende Gebühr entrichten. Ich habe nochmals nachgeschaut, es ist so, heute ist die Erstellung des HKP für den Patienten kostenfrei, auch wenn die Behandlung nicht angetreten wird. Demzufolge kann der ausstellende Zahnarzt eine entsprechende Gebühr über die Kasse abrechnen.
Gruss
Czauderna

Unterschrieben habe ich den Vordruck Heil usw. Sonst nichts.
Abgesagt habe ich exakt 3 Wochen vorab.

Danke für das Feedback.

Wie lfm schreibt, kommt es darauf an, was Du bereits gegenüber dem Zahnarzt unterschrieben hast. Mein Zahnarzt nimmt auch eine Ausfallgebühr, wenn ich vereinbarte Termine nicht wenigstens 1 ganzen Tag vorher storniere. Das halte ich für fair und angemeessn…
Bei so längerfristigen Terminen vorbehaltlich der Zustimmung der KK zum Heil - und Kostenplan halte ich es für unwahrscheinlich, dass der Zahnarzt Dir Kosten für den ausgefallenen Termin in Rechnung stellen kann.
Der weiß auch, wie gesetzliche Krankenkassen agieren.
Meiner Erfahrung nach nach musst Du Nichts befürchten.
LG
Amokoma1