Hallo,
also ich kann mich an ähnlich gelagerte Fälle aus meiner Praxis erinnern, da war es bei einem Teil so, dass die Zahnärzte/innen eine Rechnung für die Erstellung des Heil- und Kostenplans, was mit Zeit und Untersuchungen und Schriftarbeit verbunden war ausstellten, wenn es nicht zur Behandlung kam. Und damals bekamen diese Zahnärzte/innen auch recht und die (Nicht)Patienten musste eine entsprechende Gebühr entrichten. Ich habe nochmals nachgeschaut, es ist so, heute ist die Erstellung des HKP für den Patienten kostenfrei, auch wenn die Behandlung nicht angetreten wird. Demzufolge kann der ausstellende Zahnarzt eine entsprechende Gebühr über die Kasse abrechnen.
Gruss
Czauderna