Servus,
dass geleisteter Schadensersatz ertragswirksam zu verbuchen ist, steht außerhalb jeden Zweifels.
Die Frage bezieht sich darauf, wo in der GuV er stehen soll. Dabei sind die Bezeichnungen von Konten nicht so wichtig (in keinem der gängigen SKR gibt es übrigens das Konto „geleisteter Schadensersatz“, das Du vorschlägst). Entscheidend ist, ob geleisteter Schadensersatz als sonstiger betrieblicher Aufwand, als AO Aufwand auszuweisen oder gar wie eine Pönale unmittelbar von den Erlösen abzusetzen ist (es spricht ziemlich alles gegen die dritte Möglichkeit, aber sie sollte schon auch bedacht werden).
Hast Du einen Vorschlag, der über das bereits Gesagte hinaus geht oder davon abweicht?
Schöne Grüße
Dä Blumepeder