Beherbergung zu therapeutischen Zwecken auf Amrum

Sehr geehrte wer-was-was Community,

ich habe eine Bekannte die sich mit ihrem Mann und ihren Kindern einen letzten Wunsch erfüllen möchte.

Ihr Mann leidet an einer Krebserkrankung, die sich im Endstadium befindet. Niemand weiß wie lange er noch hat. Aufgrund der derzeitigen Lockdown-Regelungen ist es untersagt eine Beherbergung zu touristischen Zwecken zu mieten. Jedoch wäre dies der Traum dieser Familie. Jetzt stellt sich für mich die Frage ob es nicht möglich wäre eine Beherbergung zu therapeutischen Zwecken zu mieten.

Ich möchte dieser Familie helfen und ich hoffe ihr könnt mir bei dieser Angelegenheit helfen.

Liebe Grüße

Joschka

Reisen zu unseren Inseln ist statthaft.
Reisen auf den Fähren mit Mundschutz.
Schnelltest am Ableger.

https://www.faehre.de/fahrplaene/fahrplanauskunft-faehre/

https://www.amrum.de/ferienwohnungen

Ob hier eine adäquate medizinische Versorgung auf Amrum möglich ist, eher nicht.

Dann vielleicht doch lieber Föhr, da gibts ein Krankenhaus.

Hallo,

grunsätzlich ist in Schleswig-Holstein eine gewerbliche Übernachtung zur „Sterbebegleitung“ zulässig:


Ob das von Deiner Bekannten Gewünschte sich darunter rechtlich fassen läßt, sollte sie mE direkt mit der zuständigen Kreisverwaltung des Landkreises Nordfriesland klären, zu der Amrum gehört.

&tschüß
Wolfgang