Beherbergungsverbot aktuell

Zur Zeit duerfen ja Hotels und dergleichen keine Zimmer vermieten.
Ferienhaeuser duerfen wohl ebenfalls nicht vermietet werden … ?

Wie ist es dann mit Leuten, die aus dem Ausland (Risikogebiet) kommen? Wo uebernachten die dann?

Duerfen die in Wohnungen oder Haeusern ihre Quarantaine „absitzen“, die von Freunden zur Verfuegung gestellt werden ?

Gruss

Mike

Wo soll das denn so sein? Das berühmte „ja“ mal wieder…

Vielleicht hast Du ja mitgekriegt, wie sich in diesem Zusammenhang öfter mal die Ministerpräsidenten der Länder zusammengeschaltet haben? Das ist Ländersache, d.h. man muss in diesem Zusammenhang wissen, von welchem Bundesland die Rede ist.

Schöne Grüße

MM

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Danke Dir.

Also duerfen Hotels oder Pensionen, Ferienhaeuser doch vermieten? Ich lese immer da Gegenteil. Es heisst ja auch deshalb wohl "Beherbergun- sverbot…
Was das Bundesland betrifft (zu: "Dürfen die in Wohnungen oder Häusern ihre Quarantäne „absitzen“, die von Freunden zur Verfügung gestellt werden ? "),
Baden Wbg. Hessen oder NRW)

Grussssssssssss

Servus,

in Baden-Württemberg gelten die Einschränkungen ausschließlich für gewerbliche Beherbergung und die Beherbergung von Geschäftsreisenden und in besonderen Härtefällen ist zulässig. In Hessen sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken nicht erlaubt, Übernachtungsangebote zu notwendigen Zwecken sind erlaubt. In Nordrhein-Westfalen sind Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken untersagt, soweit sie nicht aus Gründen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung oder aus sozial-ethischen Gründen dringend geboten sind. Die Nutzung von im Eigentum befindlichen Immobilien ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten bleibt zulässig.

Die Formulierungen in allen drei Ländern sind entweder mit heißer Nadel gestrickt oder sie lassen bewusst ziemlich viel Ermessensspielraum. D.h. die angedachte Aktion sollte vor Antritt der Reise mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt abgeklärt werden.

Wichtig aber vor allem: Weder der Hotellerie noch Vermietern von Ferienwohnungen ist der Betrieb insgesamt untersagt. Dennoch ist es nicht nur im Sinn des mehr oder weniger engagierten Kampfs für irgendwann wieder bessere Lebensumstände, sondern auch im Sinn von geltendem Recht keinesfalls geraten, hier irgendwelche Airbnb-Akrobatik zur Umgehung anzupeilen. Darauf lauern nicht nur die überlasteten Gesundheitsämter, sondern auch die Ordnungsämter (angespitzt von den kommunalen Kämmerern) und die Finanzbehörden, und wenn man da glaubt, man hätte als Erster eine prima Idee, kriegt man im Zweifelsfall die erste Breitseite gleich von drei Seiten.

Schöne Grüße

MM

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Fragt sich, wo denn die Freunde in der Zeit wohnen.
Es gelten je nach Bundesland auch die Kontaktbeschränkungen.
In Ba-Wü z.B. darf eine Person einen anderen Haushalt besuchen.

Vielen Dank f. Deine Mühe.

Es ist so, dass den Quaranaenisten :slight_smile:

von einem Freund unentgeltlich

ein Haus in BW zur Vfg. gestellt wird, wo sie sich alleine aufhalten werden.

Wenn ich Deine Zeilen oben richtig interpretiere, steht dem AKTUELL nichts entgegen.

Mike

Servus,

das hängt wie gesagt davon ab, wie das örtliche Gesundheitsamt den Begriff der Beherbergung versteht - ob z.B. bereits die einmalige unentgeltliche Überlassung einer sonst zur regelmäßigen Vermietung, mithin zur gewerblichen Beherbergung vorgesehenen Ferienwohnung bereits dafür ausreicht, dass die Beherbergung in diesem Fall nicht gewerblich ist.

Die Gesundheitsämter sind derzeit immer noch bis Oberkante Unterlippe ausgelastet, d.h. falls es sich um eines der nicht so sehr vielen handelt, die eine E-Mail-Adresse veröffentlichen, wäre das natürlich der bessere Weg. Sonst halt Telefon.

Schöne Grüße

MM

Danke. Das Haus ist seit 2 Jahren leerstehend und wurde bisher nie weiter vermietet. Ist also ganz privat alles.

Servus,

dann könnte das schon funktionieren, wenn sich der technische Zusammenhang der Quarantäne, insbesondere regelmäßige Lebensmittellieferung auf die Türschwelle, organisieren lässt.

Schöne Grüße

MM