Hallo!
Die Freundin sollte sich zunächst folgende Fragen stellen:
Unterstützt die Leitung des Wohnheims ihren Plan?
Sonst ist es zwar schade, aber dann kann sie das vergessen.
Wenn sie Unterstützng bekommt, soll sie auf jeden Fall eine/n erfahrene/n KollegIn bei der Planung zuziehen.
Haben die Bewohner, die mitkommen möchten, einen gesetzlichen Betreuer? Wenn ja, rausfinden, für welche Aufgabenkreise der Betreuer eingesetzt ist, und ggf. dessen Genehmigung einholen. Wenn die Leute unter 18 sind, natürlich auf jeden Fall Erlaubnis der Eltern einholen!
Wenn die Bewohner älter als 18 sind, aber aktive Eltern haben: auch diese informieren. Erlaubnis der Eltern ist zwar rein rechtlich nicht nötig (es sei denn, die Eltern sind gesetzliche Betreuer). Engagierte Eltern zu übergehen ist aber auch unklug.
Benötigen die Bewohner besondere Aufsicht oder Hilfe? (Was naheliegend ist, wenn sie im Heim leben). Dann auf jeden Fall noch eine zweite Betreuungsperson mitnehmen.
Genaueres könnte ich gern noch per mail mitteilen, habe selbst viele Freizeiten mit (geistig und körperlich) behinderten Menschen durchgeführt.
Wenn du mehr wissen willst, schreibe aber noch genauer, mit welchem Personenkreis deine Freundin arbeitet (Alter, Behinderung ?..)
Gruß Martina