Hey zusammen. Ich habe heute diesen Artikel gelesen:
Stimmt es, dass arbeitslose Behinderte 1-EUR Jobs annehmen müssen??? Ist das noch sozial??
Servus,
welchen Anlass gibt es denn nach Deiner Ansicht dafür, dass eingeschränkt Erwerbsfähige wie nicht Erwerbsfähige behandelt werden sollten?
Schöne Grüße
MM
Und wo im Artikel über das Gerichtsurteil steht das denn drin ?
Da steht der Behinderte hat einen „1€-Job“ angenommen. Von Pflicht steht da nichts drin.
Servus,
von der Pflicht steht was in § 2 Abs 1 S. 3 SGB II. Diese Pflicht betrifft alle Erwerbsfähigen. Wer erwerbsfähig ist, steht in § 8 Abs 1 SGB II. Nicht wenige Behinderte sind nach dieser Begriffsbestimmung erwerbsfähig und somit im Zweifelsfall verpflichtet, einen zugewiesenen „1-€-Job“ anzunehmen.
Schöne Grüße
MM
Es steht ausdrücklich drin, dass diese Pflicht „alle Erwerbsfähigen“ betrifft. Auch wenn ich eingeschränkt erwerbsfähig bin, bin ich erwerbsfähig und nicht nicht erwerbsfähig. Mehr gibt’s in meinen Augen dazu nicht zu sagen. Er muss dann ja auch, wenn ich das richtig verstehe, nur einen Job annehmen, unter dessen Kriterien er erwerbsfähig ist. Das ist in meinen Augen äußerst sozial, weil einfach nur fair.