Hallo!
Eine leicht geistig Behinderte wohnt bei Ihrer Mutter (welche die Betreuerin ist). Sie ist 23 und möchte nun ausziehen (zB betreutes wohnen), am liebsten mit Ihrem Freund (20).
Allerdings möchte die Mutter nicht, dass sie auszieht. Es ist der Behinderten jedoch durch aus zutraubar allein zu leben. Wenn die Mutter im Urlaub ist, ist sie ebenfalls allein zu Haus.
Welche Möglichkeiten hat sie, um doch auszuziehen?
Danke für die Antworten
hallo nikea,
erstmal, ich bin keine expertin, aber ich hätte dennoch ein paar fragen.
was soll ich nun unter leicht geistig behindert verstehen?
ist sie zurückgeblieben oder eine bestimmte behinderung?
warum sträubt sich die mutter so gegen einen auszug und damit die entscheidung für ein eigenständiges leben?
arbeitet sie, z.b. in einer beschützenden werkstätte?
ausserdem in welcher beziehung stehst du zu den beiden?
was bedeutet betreuer genau? ist sie sozusagen (die mutter) vormund und hat absolute handlungsvollmacht? ( kann es gerade nich besser ausdrücken) soll heißen, kann entscheiden und tochter hat kein mitspracherecht?
so ist es recht schwer eine gute antwort zu geben. aber als nur ahnende und nicht wissende, würde ich den vorschlag machen, sich in einer beschützenden werkstätte bei den dortigen betreuern mal zu informieren, welche möglichkeiten es gibt. oder in behinderten-wohnheimen. ausserdem müßte die tochter ausser der mutter als betreuerin doch noch weitere amtliche ansprechpartner haben, die die betreuerin kontrollieren.
vielleicht kann der hausarzt auch ein stückweit weiterhelfen.
aber das wichtigste problem ist die klärung der abneigung der mutter gegenüber einem auszug der tochter.
momentan auch keine weiteren ideen habend, aber gern nochmal in der verwandtschaft nachfragt, da arbeiter in behindertemwohnheim
gruß tadi
hallo nikea,
erstmal, ich bin keine expertin, aber ich hätte dennoch ein
paar fragen.
Ist oK:smile:
was soll ich nun unter leicht geistig behindert verstehen?
ist sie zurückgeblieben oder eine bestimmte behinderung?
Leider habe ich keine Ahnung. Es ist auf jeden Fall keine Pflegstufe oder so… Sie ist halt nicht so „helle“, aber man merkt ihre Behinderung kaum!!!
warum sträubt sich die mutter so gegen einen auszug und damit
die entscheidung für ein eigenständiges leben?
Möglich: Sie ist billige Arbeitskraft. Putz, kauft ein wäscht und ist auch seelische Stütze.
arbeitet sie, z.b. in einer beschützenden werkstätte?
Jap!
ausserdem in welcher beziehung stehst du zu den beiden?
Ich arbeite als Praktikant in der Werkstatt. Mich interessierts jedenfalls mitlerweile…
was bedeutet betreuer genau? ist sie sozusagen (die mutter)
vormund und hat absolute handlungsvollmacht? ( kann es gerade
nich besser ausdrücken) soll heißen, kann entscheiden und
tochter hat kein mitspracherecht?
Vormund, genau!!! Normaler Weise müssen die Wünsche berücksichtigt werden.
so ist es recht schwer eine gute antwort zu geben. aber als
nur ahnende und nicht wissende, würde ich den vorschlag
machen, sich in einer beschützenden werkstätte bei den
dortigen betreuern mal zu informieren, welche möglichkeiten es
gibt.
Gibt keine Möglichkeit.
oder in behinderten-wohnheimen. ausserdem müßte die
tochter ausser der mutter als betreuerin doch noch weitere
amtliche ansprechpartner haben, die die betreuerin
kontrollieren.
Nein.
vielleicht kann der hausarzt auch ein stückweit weiterhelfen.
aber das wichtigste problem ist die klärung der abneigung der
mutter gegenüber einem auszug der tochter.
Arbeitskraft…
momentan auch keine weiteren ideen habend, aber gern nochmal
in der verwandtschaft nachfragt, da arbeiter in
behindertemwohnheim
Danke!!!
gruß tadi
am liebsten mit Ihrem Freund (20).
hi,
und hier liegt wahrscheinlich der Hund begraben.
Eltern von behinderten Kindern haben noch mehr Schwierigkeiten die Kinder ziehen zu lassen als „Normaleltern“.
Und von zu Hause ausziehen und dann gleich mit einem Freund zusammen?
Ich will nichts unterstellen aber es ist leider Fakt, dass geistig behinderte Frauen leicht sexuell ausgenützt werden - vielleicht hat die Mutter auch einfach Angst dass ihre Tochter schlechte Erfahrungen macht.
Zum rechtlichen - wenn die Mutter die Betreuung einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrecht hat kann sie erstmal verhindern dass die Tochter auszieht. Die Frage ist auch wer dann eigentlich den Mitvertrag unterschreibt usw usw - alles nicht so einfach.
Wahrscheinlich lässt sich das Problem nur mit Hilfe einer „unparteiischen“ Beratungsstelle lösen.
Viele Grüße
Sue
Hallo Nikea!
Warum einigen sich die Beiden nicht darauf, dass die Tochter zum Beispiel in die Nähe/Nachbarschaft zieht und damit die Mutter als Ansprechpartner immer noch zur verfügung steht. So hätte die Mutter dann aber auch noch eine Gewisse Kontrolle falls sie glaubt die Tochter wird ausgenutzt oder kommt nicht klar will es aber nicht zugeben und könnte sich sehr leicht wieder zurückziehen und auch selbst wieder ein „eigenes“ Leben führen wenn sie merkt das alles gut klappt…
Gruß
Yana
An Nikea
Meine Antwort kommt aus der Schweiz, aber in Bezug auf den Hauptpunkt ergibt sich dasselbe.
Unsere Behinderte Tochter (26), die Behinderung ist von aussen kaum wahrnehmbar (Psychisch und Logik (Rechnen) hat die Familie mit 15 verlassen. Zuerst absolvierte sie eine Anlehre als Gärtnerin, danach arbeitete sie drei Jahre in einer geschützten Gärtnerei und lebte in einer betreuten Wohngruppe. Dann vor zwei Jahren zog sie mit ihrem Freund (auch Behindert) in eine Wohnung. Sie wurde dabei von einer Betreuerin begleitet. D.h. ein Wochenprogramm erstellen und das wird dann kontrolliert. Einkaufen, putzen, Budget, Freizeit usw. So hat sie sich stufenweise an ein eigenständiges Leben herangetastet. Seit einem Jahr lebt sie in einer Wohnung vollkommen autonom. Einen Vormund oder Beistand habe ich immer abgelehnt. Dazu hätte es zuerst einen triftigen Grund geben müssen. Etwas mehr oder weniger Intelligenz ist dafür kein ausschlaggebender Grund.
Natürlich gibt es Probleme (Depressionen weil keine Arbeit) aber sie teilt ihre Rente vernünftig ein. Erledigt sogar die Steuererklärung usw. Bei Problemen ist meine Frau die Ansprechpartnerin.
Jetzt zum springenden Punkt. Ich habe mir sagen lassen, das es problematisch ist wenn behinderte Kinder in der Obhut der Eltern bleiben. Das hat nichts mit der elterlichen Fürsorge zu tun, sondern damit dass diese Fürsorge den Behinderten ein Leben in Selbständigkeit verunmöglicht. Scheinbar läuft ja jahrelang alles gut. Dem Behinderten werden alle Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt. Aber der Behinderte lernt dabei nichts.
Die Quittung kommt dann, wenn die Eltern die Fürsorge eines Tages nicht mehr leisten können. Und dieser Zeitpunkt kommt früher oder später. Dann ist aus dem Behinderten ein älterer unselbständiger Mensch geworden. In den meisten Fällen bleibt dann nur noch lebenslange Heimeinweisung. Und diese kann für den Behinderten sehr frustrierend und für die Gesellschaft sehr teuer sein.
Also ich empfehle, gebt jedem Menschen eine Chance zu einem selbständigen Leben. Natürlich nicht gleich ins tiefe Wasser werfen. Aber schrittweise Verantwortung übertragen.
Im Nachhinein kann ich sagen, es hat sich gelohnt, dass unsere Tochter uns früh verlassen hat. Aber sie hat Selbstvertrauen gewonnen und sie ist selbständig geworden.
Eltern. Wagt den Versuch. Wir müssen unsere Kinder loslassen. Auch wenn mal was daneben geht. Das ist doch auch bei uns „normalen“ so.
liebe Grüsse Anton
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo Nikea
Ich bin von Beruf heilerziehungspfleger und kenne mich etwas mit solchen Fragen aus.
Es wird sicherlich sehr schwer sein ds die behinderte Person alleine ihre Rechte durchsetzen kann.Darum wichtig sie bei ihren bemühen unterstützen.
Die wichtigste Aufgabe für einen Betreuer ist, das er FÜR den Betreuten arbeitet und nicht anstatt seiner. Die Mutter wird niemals verhindern können das das Mädchen auszieht.Falls die Mutter das mit allen Mitteln verhindern will, obwohl das Mädchen eine frie Willensäußerung tut, dann wird ihr sicherlich die Betreuung vom gericht entzogen.Nur wichtig ist, das das Gericht auch davon kenntnis erhält.
Folgende Fragen sind zu klären:
- Welche Art von Betreuung hat die Mutter? es gibt da unterschiedliche. Betreuung in finanziellen Angelegenheiten? In medizinischen Angelegenheiten? in Bezug aus Aufenthalt?
So erst mal die grobe Richtung. Falls du mehr wissen möchtest kannste über Mail kontaktieren und wir machen telefonisch ein gespräch aus. das geht einfacher.
LG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nur So zur Info
Befinde mich gerade in der Ausbildung zum Heilerziehungspfleger, hier ein Auszug aus einem Arbeitsblatt zum Thema:
"Das Betreungsrecht löste die bis 1991 gültige Vormundschaft und Gebrechlichkeitspfegschaft ab. Ziel des Gesetzgebers war es die Rechte von Kranken und Behinderten Menschen zu verbessern. Nach der amtlichen Begründung sollen Rechtseingriffe nur noch dort erfolgen, wo sie unausweichlich sind. Eine Entmündigung mit allen Rechtsfolgen ist dadurch nicht mehr möglich.
…und der Betreuer ist nach § 1901 Abs.2 Satz 1 BGB dazu verpflichtet die Angelegenheiten so zu regeln, wie dies dem Wohl des Betreuten entspricht.
Der Betreute muss nach § 1901 Abs. 2 Satz 2 BGB die Möglichkeit haben sein Leben im Rahmen seiner geistigen und körperlichen Fähigkeiten zu gestalten(!!!)
Seine Wünsche sind vom Betreuer grundsätzlich zu respektieren."
Gruß
Znero
ausserdem müßte die
tochter ausser der mutter als betreuerin doch noch weitere
amtliche ansprechpartner haben, die die betreuerin
kontrollieren.Nein.
Doch, natürlich! Eine gesetzliche Betreuerin muss jedes Jahr einen Bericht für das Gericht machen. Die Rechtspfleger und Richter beim Vormundschaftsgericht sind verpflichtet, zu kontrollieren, ob die Betreuung zum Wohle des Betreuten ausgeübt wird.
Sollte die Mutter sich absolut weigern, die Tochter ausziehen zu lassen, kann die Tochter sich (am besten mit Unterstützung durch jemanden aus der Werkstatt) direkt an den Rechtspfleger oder Richter wenden. Auch wenn die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf sie der Tochter nicht ohne weiteres verbieten, auszuziehen. Das muss mit dem zuständigen Richter abgestimmt werden!
Gruß
Nelly