Behindertenausweis

Guten Tag ihr da draußen!
Vor über zwei Jahren hatte ich einen Autounfall mit Totalschaden am Wagen und anschließend auch im Kopf! Keinen Kratzer,keinen Knochenbruch,nichtmal eine Schramme! Posttraumatische Belastungsstörung, mit verherenden Auswirkungen. Nun wurde ich als Schwerbehinderter mit 50% eingestuft, ohne Vermerke auf der Rückseite.Der Doc hat mich als nicht mehr arbeitsfähig eingestuft,bin aber nicht krankgeschrieben.
Frage: Was macht man (ich)mit einem solchen Ausweiss? Inwieweit ist er nützlich für mich? Bringt er irgendetwas für mich-von Vorteilen möchte ich nicht sprechen, aber vielleicht von Vergünstigungen oder ähnlichem?
Habt Dank für eure Antworten
lieben Gruß
Didu

Hallo,

Nun wurde ich als Schwerbehinderter mit 50%
eingestuft, ohne Vermerke auf der Rückseite.

Dann ist der Vermerk, ein Buchstabe, sicher vergessen worden.
Normalerweise müßte auf der Rückseite unter dem Punkt ‚Merkzeichen‘ ein Buchstabe eingetragen werden, der über den Zustand der Behinderung Auskunft gibt.

Der Doc hat mich als nicht mehr arbeitsfähig eingestuft,bin aber nicht
krankgeschrieben.

Wenn Dein Arzt Dir eine uneingeschränkte Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, könntest Du z.B. bei Deinem Versicherungsträger einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen.

Frage: Was macht man (ich)mit einem solchen Ausweiss?
Inwieweit ist er nützlich für mich? Bringt er irgendetwas für
mich-von Vorteilen möchte ich nicht sprechen, aber vielleicht
von Vergünstigungen oder ähnlichem?

Auf jeden Fall hast Du in einigen Bereichen Vergünstigungen!
Z.B. bei der Einkommenssteuererklärung, im ÖPNV, Eintrittspreise in manch öffentlichen Einrichtungen wie Schwimmbäder, Museen u.s.w

Mit der Zusendung Deines Behindertenausweises hättest Du eigentlich einige Anlagen dazu, die Dir diese Fragen beantworten können, vom Versorgungsamt bekommen müssen.

Ich würde dort unbedingst noch mal nachfragen.

Gruß
Kieckie

Hallo!

Dann ist der Vermerk, ein Buchstabe, sicher vergessen worden.
Normalerweise müßte auf der Rückseite unter dem Punkt
‚Merkzeichen‘ ein Buchstabe eingetragen werden, der über den
Zustand der Behinderung Auskunft gibt.

Nicht pauschal, es gibt auch einfach buchstabenlose Ausweise! Ich habe so einen. Bis ich 18 war, war ein H drin, seitdem nicht mehr.

Auf jeden Fall hast Du in einigen Bereichen Vergünstigungen!
Z.B. bei der Einkommenssteuererklärung, im ÖPNV,
Eintrittspreise in manch öffentlichen Einrichtungen wie
Schwimmbäder, Museen u.s.w

Auch im ÖPNV ist es nicht pauschal so, dass man günstiger fahren kann oder „Anspruch“ auf einen Sitzplatz hat. Da kommt es zum einen auf den Verkehrsverbund an, zum anderen wiederum darauf, ob Merkzeichen (also Buchstabe) drinsteht oder nicht.

Mit der Zusendung Deines Behindertenausweises hättest Du
eigentlich einige Anlagen dazu, die Dir diese Fragen
beantworten können, vom Versorgungsamt bekommen müssen.

Steht da mittlerweile auch drin, dass man z.B. beim Autokauf je nach Händler Rabatt bekommen kann?
Oder dass man auch im Ausland oft weniger Eintritt bezahlen muss?
Es gibt übrigens auch Kinos, die Karten an Schwerbehinderte für weniger Geld abgeben.
Generell ist es oft nicht angeschrieben bei den Preisen, es lohnt sich aber, freundlich anchzufragen.

Ich würde dort unbedingst noch mal nachfragen.

Das auch, vor allem was so in Richtung staatliche Vergünstigungen geht!

Liebe Grüsse
Bine

Hallo,

Nicht pauschal, es gibt auch einfach buchstabenlose Ausweise!
Ich habe so einen. Bis ich 18 war, war ein H drin, seitdem
nicht mehr.

ich hab ein ‚G‘ im Vermerk, ohne Vermerk kenne ich keine dieser Ausweise.

Auch im ÖPNV ist es nicht pauschal so, dass man günstiger
fahren kann oder „Anspruch“ auf einen Sitzplatz hat. Da kommt
es zum einen auf den Verkehrsverbund an, zum anderen wiederum
darauf, ob Merkzeichen (also Buchstabe) drinsteht oder nicht.

Ich hatte auch nur ‚Beispiele‘ genannt, die mir selbst aus eigener Erfahrung bekannt sind.

Mit der Zusendung Deines Behindertenausweises hättest Du
eigentlich einige Anlagen dazu, die Dir diese Fragen
beantworten können, vom Versorgungsamt bekommen müssen.

Steht da mittlerweile auch drin, dass man z.B. beim Autokauf
je nach Händler Rabatt bekommen kann?
Oder dass man auch im Ausland oft weniger Eintritt bezahlen
muss?

Gemeint waren hier die gesetzlichen Regelungen, was der einzelne Händler, Kino etc. macht, liegt in deren eigenem Ermessen.

Das auch, vor allem was so in Richtung staatliche
Vergünstigungen geht!

Genau darüber kann das Versorgungsamt Auskunft geben,und alles was in die nichtstaatliche Richtung geht, ist wie schon gesagt, Ermessenssache.
Da sollte man wachsam sein und eben auch mal nachfragen.

Gruß
Kieckie

Hallo Didu,
so wie ich die Sache sehe, bewegst du dich in einer großen, grauen Zone. Auf der einen Seite nicht arbeitsfähig und dann nicht krankgeschrieben. Wer hat eigentlich diesen Antrag für den Ausweiß gestellt?
Was ist, wenn dir auf der Arbeit war passiert? Was ist mit Wegeunfall etc?
Wie ich schon im vorigen Fall geraten habe, suche auch du dringend eine VDK-Stelle auf. Dort werden dir die Fragen alle beantwortet. Dort wird dir auch noch zusätzlich geholfen mit Rat und Tat.
MfG
Hans13

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Hallo,

Nicht pauschal, es gibt auch einfach buchstabenlose Ausweise!
Ich habe so einen. Bis ich 18 war, war ein H drin, seitdem
nicht mehr.

ich hab ein ‚G‘ im Vermerk, ohne Vermerk kenne ich keine
dieser Ausweise.

Gruß
Kieckie

Hallo Kieckie,

als Schwerbehindertenvertreter in meinem Betrieb habe ich schon jede Menge Ausweise ohne Zusatzbuchstaben gesehen. Diese Buchstaben haben eng begrenzte Vorraussetzungen und beziehen sich auf bestimmte Lebensumstände.

&Tschüß

Wolfgang

1 Like

Hallo Didu,

meines Wissens gibt es Schwerbehindertenausweise ohne und mit Vermerke.
Das sind dann Buchstaben, ich kenne vier davon:
B = Blind
G = Gehbehindert
H = Hilfsbedürftig
P = Psychisch krank

Den Schwerbehindertenausweis benötigst Du als Vorlage bei Deinem Arbeitgeber und beim Arbeitsamt.
Falls Du arbeitslos bist, gibst Du beim Arbeitsamt bescheid, daß Du einen bekommen hast und fragst dort, wo Du arbeiten könntest.
Es gibt ja verschiedene Einrichtungen und Ämter.
Z. B.:
Integrationsfachdienste, die einem helfen auf dem ersten Arbeitsmarkt, wenn eventuell durch die Schwerbehinderung der Arbeitgeber einen nicht mehr beschäftigen will.

Integrationsfirmen, die Menschen mit Behinderung nur aufnehmen können, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis haben.

WfBM, wo man anfragen kann, ob sie einen beschäftigen können. Wenn Du daran Interesse hast, kannst Du ja am Arbeitsamt nachfragen, welche Angebote sie Dir machen können.
Erkundige Dich aber auf jeden Fall beim VdK, ob Du eventuell Rentenanspruch hast.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein paar Tips geben.
Mit freundlichen Grüßen

Susanne

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Hallo,

Nicht pauschal, es gibt auch einfach buchstabenlose Ausweise!
Ich habe so einen. Bis ich 18 war, war ein H drin, seitdem
nicht mehr.

ich hab ein ‚G‘ im Vermerk, ohne Vermerk kenne ich keine
dieser Ausweise.

Auch im ÖPNV ist es nicht pauschal so, dass man günstiger
fahren kann oder „Anspruch“ auf einen Sitzplatz hat. Da kommt
es zum einen auf den Verkehrsverbund an, zum anderen wiederum
darauf, ob Merkzeichen (also Buchstabe) drinsteht oder nicht.

Ich hatte auch nur ‚Beispiele‘ genannt, die mir selbst aus
eigener Erfahrung bekannt sind.

das „g“ bedeutet meines wissens sowas wie „gehbehinderung“, damit hat man bei vielen verkehrsbetrieben vergünstigungen. dies dürfte aber für den fragesteller wohl eher nicht zutreffen.

gruß,
tommy

Hallo,

bevor (!) ich den Steuerzahler mit den Kosten für den Antrag belaste, würde ich mich ja erstmal schlau machen, was man mit so einem Schwerbehindertenausweis anfangen kann. Und nicht hinterher.

Ansonsten hilft Google: „Informationsblatt“ und „schwerbehindert“ bringt uns weiter.

Die Thematik ist viel zu umfassend, um direkt helfen zu können. Wenn die Frage z. B. lautet „ich bin auf einem Auge blind, wie hoch wird der GdB“, dann ist das leicht zu beantworten.

Bei dieser allgemeinen Anfrage kann leider auch nur allgemein geantwortet werden.

Bei einer Anerkennung eines GdB von 50 ohne Merkzeichen besteht Anspruch auf einen Sitzplatz im Bus (keine Freifahrt !), Eintrittsermäßigung bei manchen öffentlichen Veranstaltungen, steuerliche Erleichterungen (z. B. Lohnsteuer, Einkommenssteuer) und eine Woche Zusatzurlaub, wenn man berufstätig ist.

Gruss

Andreas