Behindertenrecht

Liebe/-r Experte/-in,
habe seit 2007 einen Schwerbehindertenausweis
mit 50 % Grad der Behinderung.
Habe jetzt eine Hüft-OP bekommen mit Kurzschaftprothese
bekommen.Bekomme ich für diese Sache auch eine Erhöhung
bzw. kann ich einen Änderungsantrag stellten.
Von der Hüfte war seither nichts für Behinderung angegeben. Bitte, geben Sie mir umgehend per Mail Bescheid.

Sehr geehrter Herr Aldinger,
ich bin zwar mit „dazugekommenen“ Krankheiten nicht wirklich konfrontiert worden bis jetzt,aber ich würde zuerst mit dem behandelnden Arzt reden,und wenn der Ihr Vorhaben gut heißt, dann würde ich auf jeden Fall beim Versorgungsamt einen Änderungsantrag stellen…Meiner Meinung nach,ist eine Kurzschafftprothese eine neue Behinderung die anerkannt werden sollte/müsste!
Ich würde mich freuen,wenn Sie mich am Laufenden halten würden,auch ich kann noch viel dazu lernen:smile:!
Anbei ein Link,der Sie vielleicht weiterbringt?
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Schwerbehind…
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen!
Ungarin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liebe/-r Experte/-in,
habe seit 2007 einen Schwerbehindertenausweis
mit 50 % Grad der Behinderung.
Habe jetzt eine Hüft-OP bekommen mit

Kurzschaftprothese

bekommen.Bekomme ich für diese Sache auch eine

Erhöhung

bzw. kann ich einen Änderungsantrag stellten.
Von der Hüfte war seither nichts für Behinderung

angegeben.

Bitte, geben Sie mir umgehend per Mail Bescheid.

Grundsätzlich lohnt es sich immer einen Änderungsantrag
beim Versorgungsamt zu stellen, wenn neue
Beeinträchtigungen entstehen. Ob und wie das
Versorgungsamt dies bewerten kann ich nicht im Voraus
sagen. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt und/oder
Operateur einen detaillierten Bericht geben, in dem
auch die neuen Beeinträchtigungen dokumentiert sind.
Das zuständige Versorgungsamt ist das wo Sie Ihren ersten
Behindertenausweis erhalten haben, wenn Sie Ihren
Wohnsitz inzwischen nicht geändert haben. Am Besten Sie
Schreiben den Sachbearbeiter an, dessen Namen Sie aus
Ihrem ersten Bescheid entnehmen.
Viel Erfolg!
Vita