Liebe/-r Experte/-in,
Von allgemeinem Interesse für Angehörige von behinderten Kindern sind Kenntnisse zum sogenannten „Behindertentestament“.
Sind solche Testamente auch für körperbehinderte"geschäftsfähigen" Behinderten rechtswirksam oder nur für Behinderte, die ihre Lebensangelegenheiten nur mittels eingesetztem Betreuer(früher Vormund genannt) regeln lassen (dürfen)?
Freundliche Wochenendgrüße
H.M.