Behinderung abgelehnt

Grüße,

Kurz zu meinem Problem. Ich hatte vor knapp 3 Jahren einen Unfall. Dabei sind mir von linken Sprunggelenk die aussen und innen Bänder gerissen. Das wurde als verstauchung festgestellt und die ersten 2 Wochen mit einer Schiende als dieses behandelt. Nachdem die schmerzen und schwellung nicht wech ging wurde dann nach 2 Wochen doch noch ein 3D CT gemacht und festgestellt das alle Bänder gerissen sind und das Sprunggelenk voller Blut. nach 2 OPs und 6 Monaten mit Airwalker durfte ich dann neu laufen lernen. Zurückgeblieben ist eine Sprunggelenkarthrose, schmerzen und es ist mir nicht möglich länger zu stehen und zu gehen. Joggen und laufen ist für mich auch nicht mehr möglich.

Nach einem ärztlichen Gutachten wo dies alles festgestellt wurde und nach einem zweiten wo drin stand das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben darf wurde ich dann auch arbeitslos. Der Arzt der das Gutachten für die Unfallversicherung erstellt hat sowie der Amtsarzt von der Argentur für Arbeit sagten mir ich sollte einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dies habe ich auch am 16.07.12 getan und heute den 15.03.13 kommt die Antwort.

„Ihre Anfrage auf Feststellung einer Behinderung und gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleich lehne ich ab.“

Dann ein paar beleehrungen…

Dann meine beeinträchtigung.

  1. Sprunggelenkbeschwerden links nach Gelenkverdrehung mit Bänderschädigung. Narben nach Operation, Gelenkverschleiß

wieder eine beleehrung und dann folgendes.

„Die bei ihnen festgestellte Behinderung bedingt weder eine dauernde Einbuße der körperlichen beweglichkeit noch beruht sie auf einer typischen Berufskrankheit. Sie verursacht auch keine Hilflosigkeit. etc etc kein GdB von wenigstens 20 vorliegt…“

Das wars dann auch. Ich kann trotzdem keine strecken gehen, nach dem wocheneinkauf bin ich froh wenn ich zuhause ankomme und mich setzen kann weils schmerzt im Gelenk, ich nach kurzer Zeit das hinken anfange und je nach belastung nicht weiss wie ich die Treppe hoch oder unter kommen soll.

Da das Job center auf diesen Bescheid wartet zwecks Umschulung, denke ich hat sich das mit der Umschulung auch erledigt…

Was kann ich nun dagegen tun?

Hallo Dominaut.
Das ist schon ein harter Schicksalsschlag was du erlebt hast.
In deiner Situation rate ich dir zum VDK zu gehen. Dort wirst du sehr gut beraten und die helfen dir auch weiter mit Rat und Tat.
Ich drücke dir die Daumen und möge alles zu einem erträglichen Ergebnis kommen. Alles Gute.

MfG
Hans13

Hallo !

Auf jeden Fall auch erstmal Widerspruch einlegen, das verschafft dir auch Zeit für Beratungstermine. Und nochmal mit den Ärzten sprechen - manchmal formulieren die ihre Atteste nicht nachhaltig genug.

Alles Gute !

Hallo,

meine Antwort einen Thread vorher zum formalen Vorgehen gilt auch in Deinem Fall.

Ohne Kenntnis der Unterlagen und der ärtzlichen Berichte ist keine seriöse inhaltliche Aussage möglich. Sprunggelenksverletzungen werden aber in der Tat nicht sehr hoch bewertet, wie Du hier in Nr. B 18.14, S. 101 feststellen kannst:
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…
Die schmerzhaften Einschränkungen im Gehvermögen sollten aber zusätzlich berücksichtigt werden.

Allerdings hat der GdB erst mal grundsätzlich nichts mit den Vorraussetzungen für eine berufliche Reha zu tun. Das Zuwarten der AA auf den Bescheid scheint hier nicht rechtskonform zu sein. Bei weiteren Problemen mit der AA solltest Du Dich an die örtlich zuständige Reha-Servicestelle wenden:
http://www.reha-servicestellen.de/

&Tschüß
Wolfgang

Hallo ,

ich verstehe Deine Frage nicht so ganz, bei Dir wurde keine Behinderung festgestellt, oder wie? Nach meiner Einschätzung könntest Du eine sitzende Tätigkeit ausüben und dich von der ARGE umschulen lassen.

Ich würde gegen den Bescheid erst einmal Widerspruch einlegen und mit Deinem Orthopäden klären, was Du dagegen machen kannst.

Kurz zu meinem Problem. Ich hatte vor knapp 3 Jahren einen
Unfall. Arbeitsunfall? Dabei sind mir von linken Sprunggelenk die aussen und
innen Bänder gerissen. Das wurde als verstauchung festgestellt
und die ersten 2 Wochen mit einer Schiende als dieses
behandelt. Nachdem die schmerzen und schwellung nicht wech
ging wurde dann nach 2 Wochen doch noch ein 3D CT gemacht und
festgestellt das alle Bänder gerissen sind und das
Sprunggelenk voller Blut. nach 2 OPs und 6 Monaten mit
Airwalker durfte ich dann neu laufen lernen. Zurückgeblieben
ist eine Sprunggelenkarthrose, schmerzen und es ist mir nicht
möglich länger zu stehen und zu gehen. Joggen und laufen ist
für mich auch nicht mehr möglich.

Nach einem ärztlichen Gutachten wo dies alles festgestellt
wurde und nach einem zweiten wo drin stand das ich meinen
Beruf nicht mehr ausüben darf wurde ich dann auch arbeitslos.
Der Arzt der das Gutachten für die Unfallversicherung erstellt
hat sowie der Amtsarzt von der Argentur für Arbeit sagten mir
ich sollte einen Schwerbehindertenausweis Wieviel % beantragen. Dies
habe ich auch am 16.07.12 getan und heute den 15.03.13 kommt
die Antwort.

„Ihre Anfrage auf Feststellung einer Behinderung und
gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von
Nachteilsausgleich lehne ich ab.“

Dann ein paar beleehrungen…

Dann meine beeinträchtigung.

  1. Sprunggelenkbeschwerden links nach Gelenkverdrehung mit
    Bänderschädigung. Narben nach Operation, Gelenkverschleiß

wieder eine beleehrung und dann folgendes.

„Die bei ihnen festgestellte Behinderung bedingt weder eine
dauernde Einbuße der körperlichen beweglichkeit noch beruht
sie auf einer typischen Berufskrankheit. Sie verursacht auch
keine Hilflosigkeit. etc etc kein GdB von wenigstens 20
vorliegt…“

Das wars dann auch. Ich kann trotzdem keine strecken gehen,
nach dem wocheneinkauf bin ich froh wenn ich zuhause ankomme
und mich setzen kann weils schmerzt im Gelenk, ich nach kurzer
Zeit das hinken anfange und je nach belastung nicht weiss wie
ich die Treppe hoch oder unter kommen soll.

Da das Job center auf diesen Bescheid wartet zwecks
Umschulung, denke ich hat sich das mit der Umschulung auch
erledigt…

Was kann ich nun dagegen tun?