Hallo Ihr Liebe,
ich habe zwei Fragen. 1.Ich bin ein behinderter Student wollte mal einen PkW kaufen. In dem Fall, bekommt man eine statliche finanzielle Unterstützung, wenn man behindertengerechten PkW kaufen würde.
2 Frage: Ich bekomme momentan Pfelegegeld und einen Zuschuss zur Haushalthilfe, wie wäre wenn ich heiraten würde. Wird es weiter bezahlt oder wegen Heirat wird gestrichen?
Danke im Voraus…
Martin
Hallo Martin,
also ich fang mal gleich mit deiner ersten Frage an. Es gibt eine finanzielle Unterstützung für Menschen die eine Körperlichen Beeinträchtigung haben. Nur ist das nicht Gesetzlich Festgelegt. In der Regel bekommt man ca. 10% - 20% Rabatt. Bei einer 100% Körperbehinderung bekommt man bis zu 9500€. Aber diese Angaben müssen nicht sein da jeder Autokonzern dies selber für sich entscheiden kann.
nun zu deiner zweiten Frage. Da habe ich ersteinmal einpaar Fragen. In wie weit bist du Pflegebedürtfig? Welchen Grad einer Körperlichen beeinträchtigung hast du? Wäre deine Freundinn oder Frau auch Körperlich beeinträchtigt? Ich hoffe dir sind die Fragen nicht zu persönlich aber es sind die entscheidenen Faktoren dafür.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Ihr Liebe,
ich habe zwei Fragen. 1.Ich bin ein behinderter Student wollte
mal einen PkW kaufen. In dem Fall, bekommt man eine statliche
finanzielle Unterstützung, wenn man behindertengerechten PkW
kaufen würde.
2 Frage: Ich bekomme momentan Pfelegegeld und einen Zuschuss
zur Haushalthilfe, wie wäre wenn ich heiraten würde. Wird es
weiter bezahlt oder wegen Heirat wird gestrichen?
Danke im Voraus…
MartinHallo Martin,
also ich fang mal gleich mit deiner ersten Frage an. Es gibt
eine finanzielle Unterstützung für Menschen die eine
Körperlichen Beeinträchtigung haben. Nur ist das nicht
Gesetzlich Festgelegt. In der Regel bekommt man ca. 10% - 20%
Rabatt. Bei einer 100% Körperbehinderung bekommt man bis zu
9500€. Aber diese Angaben müssen nicht sein da jeder
Autokonzern dies selber für sich entscheiden kann.
Sorry JD, aber diese Aussage ist ziemlicher Blödsinn. Die Autohersteller haben damit überhaupt nix zu tun. Die Beihilfe zum Kauf eines behinderungsgerechten Kfz oder zum Umbau ist eine „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ gem. § 33 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__33.html
Inwieweit die Vorraussetzungen bei einem Studenten gegeben sind und wer dann der Kostenträger ist, klärt man am besten bei einer Reha-Servicestelle:
http://www.reha-servicestellen.de/
&Tschüß
Wolfgang
Hi,
hier ersteinmal eine gesetzliche Grundlage:
§ 5 Bemessungsbetrag
(1) Die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs wird bis zu einem Betrag
in Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis zu einem Betrag
von 9500 Euro gefördert. Die Kosten einer behinderungsbedingten
Zusatzausstattung bleiben bei der Ermittlung unberücksichtigt.
KfzHV · 1–5
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 wird im Einzelfall ein höherer
Betrag zu Grunde gelegt, wenn Art oder Schwere der Behinderung
ein Kraftfahrzeug mit höherem Kaufpreis zwingend erfordert.
(3) Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Stellen zu dem Kraftfahrzeug,
auf die ein vorrangiger Anspruch besteht oder die vorrangig
nach pflichtgemäßem Ermessen zu leisten sind, und der Verkehrswert
eines Altwagens sind von dem Betrag nach Absatz 1 oder 2
abzusetzen.
Dann habe ich meine gestrigen Informationen aus folgendem Artikel:
Bei verschiedenen Autoherstellern gibt es Neuwagen - Rabatt für behinderte Personen. Renault führte auf Initiative des Bundes behinderter Auto-Besitzer (BbAB) im Frühjahr 2002 als erste Marke diesen Behinderten-Rabatt offiziell ein. Es folgten VW; Audi; Skoda, Seat, Opel, Ford, Fiat, Toyota, Mitsubishi, BMW; Mercedes-Benz und Peugeot. Sie kommen auch behinderten Kindern und Schwerstbehinderten zugute, wenn die Fahrzeuge auf sie zugelassen werden. Die Vergünstigungen liegen zwischen 10 und 20 Prozent. Kaufen dürfen die Erziehungsberechtigten oder Betreuer des Fahrzeuges. Behinderte Menschen können darüber hinaus bei der Anschaffung eines Autos weitere finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen. Es handelt sich um staatliche Zuschüsse. Allerdings werden durch unzulängliche Informationen in den Medien häufig falsche Erwartungen geweckt. Als Faustregel gilt, für ein klassisches Arbeitsverhältnis ist die beste Voraussetzung. Für Personen außerhalb des Berufslebens , ob Kinder, Erwerbsunfähige oder Rentner, seien die Chancen auf Zuschüsse dagegen sehr gering. In den Genuss der Unterstützung kommt man in der Regel nur, wenn das Auto für den Arbeitsweg unverzichtbar ist. In schweren Fällen bei 100 Prozent und das Merkzeichen „Ag“. Eine finanzielle Unterstützung ist bis zu 9500 Euro möglich, bei Nettoeinkommen von rund 900 Euro. Ab 1800 Euro gibt es keinen Zuschuss. Anders ist es bei Zusatzausstattung. Wer laut Führerschein die Auflage hat, eine Automatik, ein Handbediengerät oder sonstige technische Hilfen zu benutzen, bekommt diese als Arbeitnehmer bezahlt. Individuelle Auskünfte über die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung erteilt der Behindertenberater bei der zuständigen Arbeitsagentur.
Und hier kannst du dich mal Informieren: Weitere Auskünfte über Bund behinderter Auto-Besitzer Tel. 06826/5782
MFG
Daniel
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Daniel,
Danke für dein Tipps. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis vom 80 Grad aber kein Merkzeichen darauf. Ich habe keine linke Hand und teilweise drei Finger von der rechten Hand. Meine freundin ist nicht beeinträchtigt. In dem Fall würde ich Pfelegeld bekommen oder ?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Martin,
also dein Pfelgegeld würde weitergezahlt werden aber wie es mit der Haushaltshilfe aussieht, dass kann ich dir nicht sagen. Du bekommst doch das Pflegegeld und das Geld für die Haushaltshilfe von der LVA gezahlt!? Denn wenn dann würde ich mich an deiner stelle dort mal Informieren. Denn die sind auch mit den Aktuellsten gesetzlichkeiten vertraut.
Hoffe dir etwas geholfen zu haben…
Schöne Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
wichtig ist, dass Du nachweist,dass Du auf das Fahrzeug angewiesen bist, weil kein öffentl.Verkehrsmittel zu den Arbeits(Studien)zeiten fährt.
Ich selbst habe über die BfA oder Arbeitsamt einen Zuschuss zum Kauf des Autos.
Die Zusatzeinrichtungen fpür Deine Behinderung sind dabei zusätzlich zu bekommen.
Gruß
PiRo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]