Behinderung in Deutschland

Was heißt „ sozial“ in Deutschland

nachfolgend ein Erlebnis, woraus ersichtlich ist, wie viele Hürden ein Behinderter nehmen muss, um Unterstützung für ein einigermaßen erleichtertes Leben zu bekommen.
Im August 2009 wurde bei mir nach einem Unfall (anschließende Krankenhausinfektion) eine Oberschenkelamputation vorgenommen. Der Leidensweg bis dahin ist leider auch eine Geschichte wert.
Doch in nachfolgender Kurzschilderung geht es um: was kommt „danach“.
Dass nach solch einem Vorfall ein behinderter Mensch noch um seine Rechte kämpfen muss, ist eine nicht nachvollziehbare Realität.
Nach dem Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis musste ich Monate(!) darauf warten, aber die Möglichkeit einen Behindertenparkplatz zu nutzen, ist ein unüberwindbares Hindernis in diesem „Sozialstaat“.
Mir wurde ein Ausweis mit dem Merkmal „G“ ausgestellt, wogegen ich Einspruch erhob, da ich nicht in der Lage bin, lange Wege mit Gehhilfen (Schmerz) zu bewältigen. Auch ist es unmöglich, mit einem Rollstuhl an entsprechende Ziele zu gelangen. Daraufhin bekam ich den Zusatz „GB“, heißt: mit Begleitperson.
Ich möchte aber mein Leben selbstständig gestalten und nicht ständig auf Hilfe angewiesen sein und möchte lt Behindertenrecht das „aG“, welches das Parken auf Behindertenparkplätze erlaubt. Mit den Merkmalen „G“ bzw. „GB“ bleibt mir das vom „LaGeSo“( Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin) verwehrt. Ich bin auf mein Auto angewiesen, um zur Physiotherapie,Arzt zu kommen, um auch meinen Einkauf zu bewältigen, zur Apotheke….und, und. Dies würde mir viel Mühe und Kraftanstrengungen ersparen. Mehr möchte ich doch gar nicht.
Das wurde mir aber verwehrt.
Somit legte ich Klage beim Sozialgericht ein. Obwohl ein eindeutiges Gutachten meines behandelnden Arztes vorliegt, wurde ich bereits 2x aufgefordert, die Klage zurückzuziehen.
Kein Mensch, der ohne körperliche Einschränkung seinen Alltag bewältigen kann, ist in der Lage, sich in die Situation eines Behinderten hinein zu versetzen. Und sich dann noch mit einer „Beamtenwillkür“ auszusetzen, ist logisch nicht nachvollziehbar.
Einerseits soll und muss ja auch ein körperlich behinderter Mensch seinen Alltag allein gestalten, andererseits werden ihm Steine in den Weg gelegt, die eine Durchführung nicht zulassen.
Somit entsteht bei mir der Eindruck, das Wort „Sozial“ hat keine große Bedeutung in Deutschland. Es wird viel darüber gesprochen, der Alltag lehrt dem Betroffenen etwas anderes.
Jeder behinderte Mensch, egal wie, muss auf seine Art damit leben. Nur wie…….danach fragt keiner.
Ich werde weiter mein Recht suchen.
Vielleicht wäre es möglich, wenn Sie sich diesem Thema annehmen würden und ich dadurch doch zu meiner Genehmigung, einen Behindertenparkplatz zu nutzen, kommen würde.
Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich Jens

[EDIT: Telefon-Nummer und Nachname entfernt]

[Team] Behinderung in Deutschland
Hallo Jens,
leider kann ich dir keinen fachlichen Rat geben. Die Experten hier können dir sicher auch nur dann weiterhelfen, wenn du eine konkrete Frage formulieren würdest. Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg!

Ich habe jedoch aus Sicherheitsgründen deine Telefonnummer und deinen Klarnamen (Nachnamen) aus deinem Beitrag entfernt. Wer mag, kann dich ja auch über deine Visitenkarte erreichen.

Viele Grüße
Silke

Hoi.

Auf dein Schicksal und deine Erlebnisse mit deiner Behinderung gehe ich jetzt nicht ein, sondern nur auf den rechtlichen Aspekt. Ich hoffe, dass ist erstmal in Ordnung so.

Das Merkzeichen aG kann unter folgenden Aspekten gewährt werden:
„Als schwer behinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind
solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd
nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte,
Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig
Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu
tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere schwerbehinderte Menschen,
die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen,
dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.“
(http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…)
Seite 116 Punkt b)

Jetzt muss man zu den Ärzten und Sachverständigen gehen und eine gutachterliche Stellungnahme bekommen, die sich genau mit dieser Thematik beschäftigt.

  • Hat der behandelnde Arzt die Behinderung mit diesen Kriterien verglichen, oder nur allgemein den Gesundheitszustand beschrieben?
  • Hatte das LaGeSo ein Gutachten in Auftrag gegeben bzw. wie begründen die die Ablehnung?
  • Wurde im Klageverfahren (läuft das noch?) eine Gerichtsgutachter beauftragt, ein „Zusammenhangsgutachten“ zu fertigen, welches sich mit diesem Thema beschäftigt?

Das mag zwar alles bürokratisch und beschwerlich wirken, aber ist eben teil unseres Rechtsstaates.

Ciao
Garrett

Hallo,

die Rechtslage ist eindeutig und hier auch schon beschrieben worden. Einseitig amputiert -> keine Parkerleichterung.

Das ist vom Gesetzgeber so gewollt. Ich möchte weder in dieser Situation sein, noch verstehe ich immer die entsprechenden Vorschriften. Es lässt sich aber nichts ändern !! Der Hinweis auf eine Rücknahme der Klage war völlig richtig.

Man muss auch mal einsehen: „ich gehöre nicht zu dem Personenkreis, dem diese Nachteilsausgleiche gewährt werden“.

In meiner Eigenschaft als Sachbearbeiter im Schwerbehindertenbereich habe ich immer wieder Menschen mit diesem Problem erlebt. Sie habe geklagt, neue Anträge gestellt, wieder geklagt, sich beschwert, an Behindertenbeauftrage geschrieben usw. Es klappt nicht ! Der Gesetzgeber hat Grenzen gezogen, und das muss akzeptiert werden.

Gruss

Andreas

Hallo, Herr Andreas,
Bitte erklaeren Sie mir, ob wirklich alle Patienten,
die wie jensi1910 z.B.einseitig amputiert sind,
vom Gesetzgeber alle genau gleich behandelt werden?
Gibt es da nicht Patienten, die sich trotz Behinderung besser bewegen koennen
als andere, die wie z.B. jensi1910 sich so viel schwerer tun?
Wird da nicht vom Gesetzgeber ein Unterschied gemacht, wie gut/schlecht
ein Patient mit der Behinderung im Alltagsleben zurecht kommt?
Wird dem/der Patient/in nicht von einem untersuchenden Arzt
durch eine Untersuchung die Chance gegeben, amtlich festzulegen,
wie gut/schlecht sie mit der Behinderung im Alltag zurecht kommen?
Sie sagen, der Gesetzgeber hat Grenzen gezogen.
Welche Grenzen sind das?
Vielen Dank von Frau Siggi.

Hallo
Entschuldige bitte, wenn ich verletzt ehrlich bin.
Du hast das Pech in Deutschland zu leben.
Da bemüht man sich nicht um Behinderte,
die haben sich gefälligst selbst zu bemühen.
Ich wünsche Dir sehr, sei stur und tritt
den Behörden solange auf die Füsse,
bis sie Dich nicht mehr sdehen wollen,
und dir Deinen Anspruch erfüllen.
Ich habe als leicht Behinderten meine besten Erfahrungen
im Ausland gemacht.
Alles Gute
PiRo

Hallo, Pilvat, warum sind Sie der Meinung
dass man sich in Deutschland nicht um Behinderte bemueht?
Ich have zwar keine persoenliche Erfahrung,
aber wenn man sich in deutschen Staedten umschaut,
kann man deutlich sehen,
dass es z. B. Behinderten im Rollstuhl leichter gemacht wird,
sich unabhaengig im Rollstuhl fortzubewegen:
die Gehsteige sind eben, Kaufhauseingaenge etc sind auch eben,
man sieht viele Lifts etc., und man sieht auch Rollstuhlfahrer.
Solche speziellen Erleichterungen fuer Rollstuhlfahrer
sieht man zum Beispiel nicht so in Staedten wie Paris oder London.
Weswegen denken Sie, dass es fuer Behinderte ein Pech ist,
gerade in Deutschland zu leben ?
Gruss von Frau Siggi.