Behinderungsgrad 50

Hallo zusammen, ich habe Behinderungsgrad 50 mit Ausweis, laut SGB 9 § 125 müsste ich 5 Tage
mehr Urlaub bekommen.
Meine Frage: Ist das eine „Kann-Bestimmung“ oder ist das Gesetz ?
Mein Chef ist da der Meinung, auf Grund der Betriebsgröße trifft das für unseren Betrieb nicht zu,
außerdem wäre das eine Ermessensfrage seinerseits.
Wenn man den Gesetzestext mal ließt, könnte man ihn auch als „Gummi-Paragraf“ auslegen.
Also : Gesetz ja = 5Tage oder --nach Ermessen = nein
Ich würde mich über eindeutige Antworten freuen, und verbleibe
MfG

Gleichgestellt bist Du nicht, also von mind. 30 auf 50%?
Wenn ja, besteht dieser zusätzliche Urlaubsanspruch nicht.
Wenn nein, besteht er und der Chef liegt mit seinen Aussagen dazu völlig daneben. Es ist weder eine Ermessensfrage seinerseits die ihm da zusteht noch spielt dabei die Betriebsgröße eine Rolle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-zusatzurlaub-gem-sgb-ix_006964.html ramses90

Lass dich hier nicht übers Ohr hauen! Wenn du nachweislich einen Behinderungsgrad von 50 Prozent hast, hast du gesetzlich auch 5 Tage mehr Urlaub im Jahr!!!

Hallo,

die Regelungen des SGB IX zugunsten schwerbehinderter Menschen gelten - mit Ausnahme der Ausgleichsabgabe - unabhängig von der Betriebsgröße.

Zu den wichtigen zwingenden Bestimmungen zugunsten schwerbehinderter Beschäftigter im SGB IX gehören neben § 125 zB auch noch:

§ 81 Abs. 4 und 5:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html

§ 84 Abs. 1:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

§ 85:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__85.html
(Das schließt auch eine Änderungskündigung mit ein)

§ 124:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__124.html
(wobei „Mehrarbeit“ nach dieser Vorschrift definiert ist als jede Arbeit, die mehr als 8 Std. täglich beträgt)

Wenn dein Chef Dir noch mal so blöd kommt, dann frage doch einfach zurück, wo das denn mit der Ausnahme im Gesetz stehen würde - er wird dann ganz schnell ins Stottern kommen.

Wenn Du Hilfe bei Konflikten oder Problemen am Arbeitsplatz benötigst, kannst du dich an den örtlich zuständigen Integrationsfachdienst wenden:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__110.html

Und wenn Dein Chef sich so absolut überfordert fühlt von der Beschäftigung eines schwerbehinderten AN, kannst Du ihn auf § 102 Abs. 3 Nr. 2 hinweisen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__102.html

Chronisch kranke bzw. schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen sollten einen Rechtsschutz im Sozialrecht haben, um ggfs. ihre Ansprüche ggü. RV, GKV, AA, BG und Versorgungsamt durchsetzen zu können. Bei Mitgliedern von DGB-Gewerkschaften ist dies im Beitrag inbegriffen.

&Tschüß
Wolfgang