Behinderungsgrad von 20% möglich ohne

… Geruchs- und Geschmackssinn?

Vor 10 Jahren hatte ein Bekannter einen schweren Radunfall, ohne eigene Schuld. Er erlitt einen Schädelbasisbruch, den er mit viel Glück überlebte.
Seitdem ist er Brillenträger, leidet häufig an schweren Migräneanfällen (in med. Behandlung) und sein Geruchs- sowie Geschmackssinn gingen ihm verloren.

Seine bisherigen Versuche, diese Einschränkungen in Form eines Behinderungsgrades bestätigen zu lassen, scheiterten bislang.

Gibt es Möglichkeiten / Vergleichsfälle, wie so eine Anerkennung gewährleistet werden kann? Vom Unfallverursacher gab es kein Schmerzensgeld oder andere Zahlungen, da bei diesem nichts zu holen war.

Er arbeitet seit kurz nach dem Unfall wieder, aber der Betrieb baut je nach Wirtschaftslage Stellen ab und so wäre ein Kündigungsschutz aufgrund einer Behinderung bei einer möglichen neuen Kündigungswelle sehr hilfreich.

Wo kann man einen solchen Antrag stellen? Gibt es eine Beratungsstelle?

Vielen Dank!

Guten Tag,

  1. die Behinderteneingenschaft muss festgestellt werden. Dazu beantragt man formlos die Feststellung beim zuständigen Versorgungsamt: http://www.versorgungsaemter.de/
  2. eine geringe Anerkennung ist in der Regel zu bekommen. Für den Kündigungsschutz kommt es aber auf den Grad der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit an)
  3. Der Schutz der Menschen mit Behinderungen ist jetzt in SGB IX (Sozialgesetzbuch Nr. 9) geregelt.
    Danach setzt der Kündigungsschutz erst ab 50 % MdE ein.
  4. werden mindestens 30% aber nicht 50% festgestellt, ist sofort ein Antrag auf Gleichstellung (§ 2 III SGB IX) zu stellen. Dieser Antrag ist aber bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeits zu stellen.
  5. wenn das alles klappt, gibt das einen relativen Kündigungsschutz. Dh der Arbeitgeber muss vor der Kündigung das Integrationsamt beteiligen. Da werden viele Formfehler gemacht, was dann im Kündigungsschutzverfahren nützt.

Hallo,
ich wundere mich sehr, dass das Versorgungsamt bzgl. der Schwerbindertenprozente so rumzickt. Vielleicht noch einmal das Ganze mit einem anderen Arzt angehen.

Wenn dann eine Behinderung von mindestens 30 % bescheinigt ist, sollte Ihr Bekannter zur Arbeitsagentur gehen, dort kann dann die sogenannte"Gleichstellung" beantragt werden… Aber gerade hier kann es dann auch wieder Probleme geben,
Viel Glück

Guten Morgen!
Ich danke für die schnelle Antwort.
Das zuständige Amt habe ich jetzt herausgefunden.
Soll da der Bekannte mit seinen ärztlichen Unterlagen hingehen oder wie genau geht man da vor?
Leider habe ich keine genauen Informationen beim Googlen gefunden. Ich denke nicht, dass die Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Der Bekannte geht ganz normal arbeiten, ist also zu 100% beschäftigt, arbeitet körperlich und ist viel mit dem KFZ unterwegs. Ich habe den Eindruck, dass ihm seine Arbeit aber seit dem Unfall körperlich mehr zu schaffen macht als vorher - ist das schon eine ‚Minderung in der Erwerbsfähigkeit‘?
Ich denke nicht, dass er dieses ganze Prozedere noch einmal durchspielen möchte, wenn ein weiterer Misserfolg (z.Bsp. Einstufung unter 30%) schon jetzt absehbar ist.

Viele Grüße

Guten Morgen,

ich würde vorschlagen mit den vorhandenen Unterlagen einfach einen Termin zur Beratung dort zu machen.
Nach Ihrer Beschreibung - wobei viele Menschen mit mdE 50 und mehr eine Vollzeitbeschäftigung haben - dürfte es wohl eher zu 20% reichen. Die bekommt man relativ leicht (weil die niemanden etwas kostet).
Ich hatte aber selbst Fälle in denen mit Beharrlichkeit wegen der laufenden Schmerzen und Beschwerden trotz Vollzeitarbeit schliesslich die 30% herauskamen und dann die Gleichstellung erfolgte.
Also viel Glück

da kann ich jetz so direkt nicht weiterhelfen, ausser mit einem link: www.rehatalk.de dort finden Sie andere BEhinderte, und wenn Sie sich in diesem Forum anmelden können sie dort ihre Frage stellen, dort hat sicher jemand weiterführende Informationen zu diesem Thema …

alles gute weiterhin
romana
www.isabella-online.blogspot.com

Hallo lizzy_the_lizzard
Die Fragen sind sehr spezifisch. Da kenn ich mich gar nicht aus.

Als Versuch einer Antwort kann ich nur schreiben, dass die Krankenkasse ein Ansprechpartner wäre. Oder auch der Hausarzt. Der sollte das eigentlich wissen.

Ich wünsche allen Erfolg bei der Beantwortung dieser Frage

Hallo Lizzy,
Dein Bekannter sollte sich einmal direkt an den Behindertenbeauftragten seiner Stadt wenden und mit dessen Unterstützung auch ggflls. an den seines Bundeslandes.

Beste Grüße,
Karl
vom R4H Team
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Internet: www.R4H.de

hi lizzy_the_lizzard,

diese frage kann ich dir leider ncht beantworten.

beste grüße
frank

Guten Tag,

dafür gibt es massenhaft Beratungsstellen. Zuständig für einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung ist das Versorgungsamt. Im Internet findet man alle Formulare, insbesondere das Formular zur Feststellung der Behinderung gem. § 69 SGB IX. Und welcher Grad der Behinderung in Ihrem Fall einschlägig ist, ist keine Rechtsfrage, sondern eine Tatsachenfrage und eher etwas für Mediziner als für Juristen.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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