Behinderungsgrad von 20% möglich ohne

… Geruchs- und Geschmackssinn?

Vor 10 Jahren hatte ein Bekannter einen schweren Radunfall, ohne eigene Schuld. Er erlitt einen Schädelbasisbruch, den er mit viel Glück überlebte.
Seitdem ist er Brillenträger, leidet häufig an schweren Migräneanfällen (in med. Behandlung) und sein Geruchs- sowie Geschmackssinn gingen ihm verloren.

Seine bisherigen Versuche, diese Einschränkungen in Form eines Behinderungsgrades bestätigen zu lassen, scheiterten bislang.

Gibt es Möglichkeiten / Vergleichsfälle, wie so eine Anerkennung gewährleistet werden kann? Vom Unfallverursacher gab es kein Schmerzensgeld oder andere Zahlungen, da bei diesem nichts zu holen war.

Er arbeitet seit kurz nach dem Unfall wieder, aber der Betrieb baut je nach Wirtschaftslage Stellen ab und so wäre ein Kündigungsschutz aufgrund einer Behinderung bei einer möglichen neuen Kündigungswelle sehr hilfreich.

Wo kann man einen solchen Antrag stellen? Gibt es eine Beratungsstelle?

Vielen Dank!

Hallo,

für die Feststellung des Grades der Behinderung sind grundsätzlich die Versorgungsämter zuständig. Leider ist die Bezeichnung der Behörde inzwischen gänzlich uneinheitlich. In Schleswig-Holstein heißt es Landesamt für soziale Dienst, und da gibt es noch vier Außenstellen.

Wenn es sich um einen Wege-Unfall handelt, also einen Unfall der sich auf dem Weg von der Arbeit nach Hause oder umgekehrt handelt, wäre die Berufsgenossenschaft zuständig. Welche BG das ist, kann der Arbeitgeber mitteilen.

Ein GdB von 20 bringt hinsichtlich Gleichstellung nicht, der GdB muss mindestens 30 betragen. Einfach mal googeln.

Gruss

Andreas

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Beim Googlen konnte ich eben nix finden zu genau diesen 4 Symptomen der Einschränkung… es klingt sicher für Außenstehende harmlos.
Ich weiß eben nicht, ob es sich überhaupt lohnen würde, nochmal einen Antrag zu stellen. Vor Jahren war das alles in einem Gebäude in Leipzig integriert, es nannte sich das Amt für Familie und Soziales.
Leider war es kein Wegeunfall. Der Betrieb zeigte sich aber bei der Wiedereingliederung über ein Jahr nach dem Unfall sehr verständnisvoll.

Hallo lizzy.
Vielleicht kann dieser Hinweis auch noch hilfreich sein für dich:

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm

Über den Sitz bzw. Standort des Amtes kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Vielleicht mal schauen nach der Behördenorganisation in deinem (Bundes)Land.

MfG
Hans13

Guten Morgen!
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe tatsächlich etwas gefunden - aber ich weiß nicht, wie man diese „Prozente“ dann berechnet. Werden die Werte der einzelnen Beeinträchtigungen addiert?
„Völliger Verlust des Riechvermögens mit der damit verbundenen Beeinträchtigung der Geschmackswahrnehmung 15
Völliger Verlust des Geschmackssinns 10“
Sind es dann 15, 10 oder 25 Prozent?

Ich bedanke mich nochmal vielmals.

Hallo lizzy.
Nein, ganz so einfach mit dem zusamenzählen ist das nicht. Das wird von dem medizinischen Dienst der Versorgungsämter festgestellt. Doch diese Feststellung ist eine Wissenschaft für sich. Da habe ich auch noch nicht so ganz durchgeblickt wann welches addiert oder das Andere schwerwiegender ist und jenes dann doch nicht so hoch…Du siehst, es scheint wirklich kompliziert zu sein.

MfG
Hans13

Hallo,

Die von Hans verlinkten „Anhaltspunkte“ sind seit 31.12.2008 nicht mehr in Kraft. Seitdem gilt die " Anlage zu §2 der Versorgungsmedizin-Verordnung":
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…
In der Einleitung finden sich auch Hinweise für die Ermittlung des Gesamt-GdB.
Allgemein wichtig ist, daß die Diagnose nur den Rahmen vorgibt. Entscheidend sind aber immer die persönlichen Auswirkungen auf das persönliche und berufliche Leben. Das sollte insbesondere in ärztlichen Stellungnahmen besonders herausgestrichen werden.
Gewerkschaftsmitglieder haben übrigens auch in diesen Dingen (Sozialrecht) Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz.

&Tschüß
Wolfgang