Behörde mitteilten Angst vor Arztpraxis und Arzt?

Hallo Guten Tag:

Kann man einer Behörde, Arbeitsamt, mitteilen, dass man für einige Zeit schwere Ängste vor Arztbesuch und Arztpraxis hatte und deswegen keine Krankschreibung einreichen konnte und dass es für diese Ängste einen Grund und Auslöser gab.

Es gab 2018 3 Sanktionen und 2019 4 Sanktionen, 2019 war sogar eine 5. Einladung verschickt worden.

Der Grund ist eben, dass die Angstkrankheit den Gang in die Praxis zunichte gemacht hat, obwohl seit vielen Jahren dort in Behandlung.

Jetzt geht es darum, dass das Ganze dem Arbeitsamt zu schildern, auch wenn der Zusammenhang heute anders ist.

Nun ist die frage, kann man dem Arbeitsamt diese Krankheit selber auch schreiben, dass man Angst vor Arztpraxis und Arzt bekommen hat. Der Arzt hat es in seiner Bescheinigung vor einigen Tagen bescheinigt, einer der Erkrankungen ist: Angststörung

Würde man Probleme bekommen, wenn man dem Arbeitsamt diese Krankheit so mitteilt und dann auch die Sanktionen, die man erhalten hat, erwähnt? Eigentlich sehr logisch, aber trotzdem die Frage, ob man das kann und ob man Probleme bekommen würde?

Vielleicht kennt das Arbeitsamt diese Angstkrankheit vor Arztpraxis nicht, dann könnte man vielleicht diese Informationen ausdrucken und dem Jobcenter mit der Schilderung schicken:

kann man das machen? Oder würde man Probleme bekommen? Welche Probleme das sein könnten, ja…

hoffentlich gibt es gute Antworten.

Dankeschön.

Kurzer Nachtrag zum 1. Beitrag:
Man kann die Beiträge wohl nicht bearbeiten, deswegen hier:
Gesundes Neues Jahr!

Servus,

ja. Es ist aber im Umgang mit dem Jobcenter (um das es bei so langem Leistungsbezug vermutlich geht) und der Bundesagentur für Arbeit (die eventuell noch zuständig sein könnte) nicht gut, wenn man den Eindruck erweckt, man wolle sich für irgendwas entschuldigen oder man bitte für irgendwas um Verständnis.

Leider sind die vielen ungerechtfertigt verhängten Sanktionen fast alle oder alle nicht mehr anfechtbar - die Frist für einen Widerspruch ist hier regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe des entsprechenden Bescheids.

Es wird also darum gehen, den Damen und Herren jetzt mitzuteilen, dass sie künftig die emsigen Sperr-Fingerchen ein wenig ruhiger halten sollten, weil sie anderenfalls mit lauter lästigen Sachen zugeschaufelt werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
geht es nur ums Arbeitsamt oder sind auch andere Behörden, z.B. Krankenkasse ?.
Gruss
Czauderna

Hallo!

Warum willst/musst Du nach 1-2 Jahren den Grund für die versäumten Arzttermine angeben ?
Ich lese, es gab 7 Sanktionen- was wohl weniger Geld bedeutete, oder ?.
Und wieso fragst du ob man dem Arbeitsamt die Sanktion die man erhalten hat mitteilen soll. Ich denke die hat das AA erlassen.
Oder wer denn sonst ?

Warum also jetzt den Grund nachschieben, was soll das bewirken ?
Nachteile hast Du doch gehabt, weniger Geld ?

willst du jetzt noch Einspruch gegen die Kürzung einlegen ? Oder worum geht es Dir ?

Wirkt sich deine Angststörung „nur“ auf Arztbesuche aus oder beeinträchtigt es dich auch in deinem Arbeitsleben ? Bist du also überhaupt noch vermittelbar.
Dann könnte sich das schon negativ auswirken, nicht vermittelbar = Arbeitsunfähigkeitsrente ?

MfG
duck313

Es geht nur um das ARBEITSAMT.

Ich warte auf andere Experten.
Danke.

Nachtrag: Danke an alle. Die Frage ist beantwortet. Habe nochmal nachgelesen.
Grüße

Ein Arbeitsamt gibt es nicht mehr, es gibt jetzt eine Agentur für Arbeit, zum Beispiel die „Agentur für Arbeit Berlin Mitte“. Und es gibt ein Jobcenter, an dessen Verwaltung die Agentur für Arbeit gemeinsam mit der Gemeinde beteiligt ist.

Wenn man der Agentur oder dem Jobcenter schreibt, dass man an einer Krankheit leidet, wird das keine Probleme geben. Warum auch? Es herrscht in Deutschland Meinungsfreiheit. Man kann also sowohl Meinungen als auch Tatsachenbehauptungen mitteilen, ohne dafür bestraft zu werden - wenn damit keine Gesetze gebrochen werden, also vor allem, wenn niemand dadurch beleidigt wird.

Eine andere Frage ist, ob solch ein Brief hilfreich ist, um eine Minderung des ALG II wegen SGB II § 32 Meldeversäumnisse abzuwenden. Das kann sein, das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, also wohl des Vermittlers im Jobcenter.

Wenn man mit dessen Entscheidung nicht zufrieden ist, kann man den üblichen Rechtsweg beschreiten: Widerspruch beim Amt selbst, danach Klage beim Sozialgericht, oder im Eilfall sofort eine Eilklage.

Aber man kann auch einfach zum Termin hingehen.

Falls man nicht zum Termin hingehen kann aus gesundheitlichen Gründen, aber auch nicht zum Arzt, um diese Gründe attestieren zu lassen, dann ist das ein Dilemma, oder gar ein Teufelskreis.

Daraus heraushelfen kann ein Berater vor Ort. Solche Berater sitzen beispielsweise in sozialen Organisationen wie Caritas und Arbeiterwohlfahrt, aber auch bei der Gemeinde. Die besuchen einen notfalls auch und könnten vermittelnd wirken.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo,

in jedem Stadt- oder Landkreis gibt es einen „Sozialpsychiatrischen Dienst“,


die bei der Alltagsbewältigung einschließlich Behördenangelegenheiten beraten und unterstützen - auch aufsuchend beim Hilfesuchenden.

Und auch wenn frühere Bescheide über Leistungskürzungen bzw. -Streichungen rechtskräftig geworden sind, gibt es noch die Möglichkeit, über das Mittel des § 44 SGB X
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html
einen alten Bescheid ändern zu lassen - auch rückwirkend.

Alberca

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