Hallo Guten Tag:
Kann man einer Behörde, Arbeitsamt, mitteilen, dass man für einige Zeit schwere Ängste vor Arztbesuch und Arztpraxis hatte und deswegen keine Krankschreibung einreichen konnte und dass es für diese Ängste einen Grund und Auslöser gab.
Es gab 2018 3 Sanktionen und 2019 4 Sanktionen, 2019 war sogar eine 5. Einladung verschickt worden.
Der Grund ist eben, dass die Angstkrankheit den Gang in die Praxis zunichte gemacht hat, obwohl seit vielen Jahren dort in Behandlung.
Jetzt geht es darum, dass das Ganze dem Arbeitsamt zu schildern, auch wenn der Zusammenhang heute anders ist.
Nun ist die frage, kann man dem Arbeitsamt diese Krankheit selber auch schreiben, dass man Angst vor Arztpraxis und Arzt bekommen hat. Der Arzt hat es in seiner Bescheinigung vor einigen Tagen bescheinigt, einer der Erkrankungen ist: Angststörung
Würde man Probleme bekommen, wenn man dem Arbeitsamt diese Krankheit so mitteilt und dann auch die Sanktionen, die man erhalten hat, erwähnt? Eigentlich sehr logisch, aber trotzdem die Frage, ob man das kann und ob man Probleme bekommen würde?
Vielleicht kennt das Arbeitsamt diese Angstkrankheit vor Arztpraxis nicht, dann könnte man vielleicht diese Informationen ausdrucken und dem Jobcenter mit der Schilderung schicken:
kann man das machen? Oder würde man Probleme bekommen? Welche Probleme das sein könnten, ja…
hoffentlich gibt es gute Antworten.
Dankeschön.